Was bedeutet Pauschalhonorar?
Beim Pauschalhonorar bezahlt der Mandant einen festen Betrag für ein definiertes Leistungspaket — unabhängig von der tatsächlich aufgewendeten Zeit oder dem Gegenstandswert. Die Pauschale schafft Planbarkeit auf beiden Seiten: Der Mandant weiß, was monatlich von der Bank geht. Die Kanzlei kalkuliert mit stabilem Cashflow.
Typische Pauschalmodelle:
- Buchhaltungs-Pauschale: Belegerfassung + Umsatzsteuer-Voranmeldung + Reporting. 80–500 €/Monat.
- Lohn-Pauschale: Lohnabrechnung je Mitarbeiter. 12–25 €/Mitarbeiter/Monat.
- Komplettbetreuung KMU: Buchhaltung + Lohn + Jahresabschluss + Steuererklärungen. 250–2.500 €/Monat je nach Größe.
- Beratungs-Pauschale: Unbeschränkte E-Mail- und Telefonberatung gegen Monatspauschale. 150–800 €/Monat.
Rechtsgrundlage & Voraussetzungen
§ 14 StBVV regelt Pauschalvergütungen explizit. Voraussetzungen:
- Schriftform verpflichtend (mündliche Pauschale ist nicht durchsetzbar).
- Mindestlaufzeit von 1 Jahr — Pauschalen für einzelne Vorgänge sind nicht zulässig.
- Pauschale darf StBVV-Sätze nicht systematisch deutlich unterschreiten — sonst Verletzung der StBVV mit berufsrechtlichen Folgen.
- Leistungsumfang klar definiert — was ist drin, was kostet extra?
Praxisbeispiel: KMU-Komplettpaket
Eine GmbH mit 25 Mitarbeitern, 4 Mio € Umsatz, mittlerer Komplexität. Pauschalpaket umfasst: Lohnbuchhaltung (25 MA × 18 €), Finanzbuchhaltung mit DATEV Unternehmen Online, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, vierteljährliche BWA, Jahresabschluss, Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen. Pauschale: 1.450 €/Monat netto = 17.400 €/Jahr netto. Zum Vergleich nach StBVV (einzeln abgerechnet): ca. 19.500 €/Jahr — Pauschale ist ~11 % günstiger und planbar.
Vor- & Nachteile
Vorteile Pauschalmodell:
- Volle Planbarkeit der Kosten für beide Seiten
- Keine Hemmung beim Anrufen / Mailen (kein “Telefon-Zähler”)
- Effizienzgewinn bei der Kanzlei durch standardisierte Prozesse
- Oft 5–15 % günstiger als Einzelabrechnung nach StBVV
Nachteile / Risiken:
- Bei stark schwankendem Aufwand kann eine Seite “verlieren” (Mandant zahlt zu viel oder Kanzlei zu wenig)
- Sonderleistungen (Außenprüfung, Sonderfragen) werden meist extra abgerechnet — klare Abgrenzung nötig
- Mandant kann den Mehrwert einer pauschal entlohnten Beratung schwerer beziffern
Typische Stolperfallen
- Unklare Leistungsgrenzen: “Was ist alles drin?” muss schriftlich detailliert sein — sonst Streit bei Sonderanfragen.
- Anpassungsklausel fehlt: Wenn das Unternehmen wächst (mehr Mitarbeiter, höhere Umsatzst€e), muss die Pauschale anpassbar sein — Index- oder Volumenklausel sinnvoll.
- Kündigungsfristen: Standard sind 3 Monate zum Quartalsende — klar regeln.
- Pauschale zu niedrig: Kanzlei verliert Geld und reduziert Service — oder die Pauschale unterschreitet StBVV-Sätze (Verletzung § 14 StBVV).
Praxis-Tipps
- Pauschale erstes Jahr als Probelauf: Nach 12 Monaten Anpassen nach realem Aufwand.
- Sonderleistungen klar listen: Außenprüfung, Steuerstrafverfahren, Unternehmensbewertung — was extra kostet.
- Quartalsweise Überprüfung: Auf beiden Seiten ehrlich evaluieren, ob die Pauschale noch passt.
- Schriftliche Service-Level vereinbaren: Reaktionszeit auf E-Mails, Telefon-Erreichbarkeit, jährliche Strategie-Termine.
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Häufig gestellte Fragen
Ist Pauschalhonorar erlaubt? Ja, nach § 14 StBVV mit Schriftform und Mindestlaufzeit 1 Jahr.
Wie hoch ist eine typische Pauschale? Für Selbstständige 80–300 €/Monat, für kleine GmbHs 200–800 €/Monat, für mittelständische Unternehmen 500–2.500 €/Monat.
Was kostet ein Wechsel raus aus dem Pauschalmodell? Bei kündigungskonform: keine Strafgebühren. Außerordentliche Kündigung gegen Pauschalvertrag nur bei wichtigem Grund (z. B. Vertrauensbruch).
Was passiert bei stark wachsendem Unternehmen? Ohne Anpassungsklausel bleibt die Pauschale fest — die Kanzlei kann aber bei nachweisbar erhöhtem Aufwand eine neue Vereinbarung anbieten.
Sind Pauschalen bei Online-Steuerberatern üblich? Ja — Digital-First-Kanzleien arbeiten fast ausschließlich mit transparenten Modul-Pauschalen.
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