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Körperschaftsteuer — Steuersatz, Berechnung & Praxis

Definition: Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Ertragsteuer der juristischen Personen (GmbH, UG, AG, Genossenschaften, Vereine im wirtschaftlichen Bereich). Rechtsgrundlage: Körperschaftsteuergesetz (KStG). Steuersatz 2026: 15 % auf das zu versteuernde Einkommen + 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf = effektiv 15,825 %. Pendant zur Einkommensteuer bei natürlichen Personen.

Was bedeutet Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Während Einzelunternehmer und Personengesellschaften Einkommensteuer auf ihren Gewinn zahlen (bis 45 % progressiv), zahlen Kapitalgesellschaften eine pauschale Körperschaftsteuer von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen.

Wer ist körperschaftsteuerpflichtig?

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) — “Mini-GmbH”
  • AG (Aktiengesellschaft) und KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • Genossenschaften (eG)
  • Vereine im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (außerhalb der Gemeinnützigkeit)
  • Stiftungen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Sonstige juristische Personen des privaten Rechts

Berechnung der Körperschaftsteuer 2026

  1. Jahresüberschuss nach HGB
  2. + Steuerliche Hinzurechnungen (z. B. nicht abziehbare Betriebsausgaben wie Bewirtungskosten teilweise, Gewerbesteuer)
  3. − Steuerliche Kürzungen (z. B. Dividenden von Tochter-GmbHs — Schachtelprivileg 95 % steuerfrei)
  4. − Verlustabzug nach § 10d EStG i.V.m. § 8 KStG (1 Mio Sockel + 70 % VZ 2024–2027)
  5. = zu versteuerndes Einkommen
  6. Körperschaftsteuer = zvE × 15 %
  7. + Solidaritätszuschlag = KSt × 5,5 % (gilt für KSt unverändert, auch nach Soli-Abschaffung für 90 % der Privatpersonen)

Gesamtbelastung einer GmbH 2026

Eine GmbH zahlt neben KSt zusätzlich Gewerbesteuer. Beispielrechnung bei Hebesatz 400 %:

  • Körperschaftsteuer: 15 % × 100 = 15,00
  • SolZ: 15 × 5,5 % = 0,825
  • Gewerbesteuer: 100 × 3,5 % × 400 % = 14,00
  • Gesamtbelastung: 29,825 % des Gewinns

Bei Ausschüttung an Gesellschafter (natürliche Person): zusätzlich Kapitalertragsteuer 25 % + Soli = effektiv 26,375 % auf die Dividende. Gesamtbelastung Thesaurierung vs. Vollausschüttung:

  • Thesaurierung (Gewinn bleibt in der GmbH): ca. 29,83 %
  • Vollausschüttung: 29,83 % + 26,375 % auf 70,17 % = effektiv ca. 48,33 %

Vergleichbar mit Spitzensteuersatz Einkommensteuer (45 % + Soli + ggf. KiSt).

Sonderfälle & wichtige Regelungen

  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA, § 8 Abs. 3 KStG): Überhöhte GGf-Gehälter, vorteilhafte Pacht- oder Darlehensverträge mit Gesellschaftern werden als vGA umqualifiziert — Gewinnerhöhung auf Ebene GmbH + Kapitalertragsteuer auf Ebene Gesellschafter.
  • Schachtelprivileg (§ 8b KStG): Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen ab 10 % sind zu 95 % steuerfrei (5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben).
  • Organschaft (§ 14–19 KStG): Mehrere GmbHs als Organkreis — Gewinne und Verluste werden konsolidiert versteuert. Voraussetzung: Ergebnisabführungsvertrag, finanzielle Eingliederung.
  • Verlustverrechnung § 8c/8d KStG: Bei Übertragung von mehr als 50 % der Anteile gehen Verlustvorträge grundsätzlich unter (§ 8c) — außer es liegt ein fortführungsgebundener Verlustvortrag vor (§ 8d).

Praxisbeispiel: Kleine GmbH

Eine Software-GmbH mit 200.000 € Gewinn (vor Steuern), Berlin (Hebesatz 410 %):

  • Körperschaftsteuer: 200.000 € × 15 % = 30.000 €
  • SolZ: 30.000 € × 5,5 % = 1.650 €
  • Gewerbesteuer: 200.000 € × 3,5 % × 410 % = 28.700 €
  • Gesamtsteuern: 60.350 € = 30,18 % des Gewinns
  • Verbleibender Nachsteuergewinn: 139.650 €

Wird der Nachsteuergewinn ausgeschüttet: zusätzlich 26,375 % KESt = 36.834 €. Beim Gesellschafter ankommen: 102.816 €. Gesamtsteuerbelastung: 48,6 % — vergleichbar mit Einzelunternehmer im Spitzensteuersatz.

Typische Stolperfallen

  • Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Persönliche Privatnutzung des Firmenwagens, überhöhte Gehälter, vorteilhafte Mietverträge mit Gesellschaftern — jede unwirtschaftlich erscheinende Transaktion mit Gesellschaftern wird vom Finanzamt geprüft.
  • Falsche Bewertung Tausch von Wirtschaftsgütern: Einbringungen, Sacheinlagen müssen mit Verkehrswert angesetzt werden.
  • Verlustvortrag durch Anteilsübertragung gefährdet: Bei Verkauf >50 % der Anteile gehen Verlustvorträge unter (§ 8c KStG) — Nutzung über § 8d KStG nur unter strengen Voraussetzungen.
  • Solidaritätszuschlag vergessen: Bei juristischen Personen gilt der Soli unverändert — wurde NUR für 90 % der natürlichen Personen abgeschafft.
  • Mindestbesteuerung bei Verlustvortrag: 1 Mio voll, darüber 70 % (VZ 2024–2027) — bei großen Verlustvorträgen entsteht trotzdem Steuerlast.

Praxis-Tipps

  • GGf-Gehalt angemessen festlegen: Branchenüblich (BBE-Studie), nicht extrem über Marktniveau — sonst vGA.
  • Pensionsrückstellung prüfen: GGf-Pensionszusagen sind ein klassisches Instrument zur Gewinnminderung — mit hohem Formalismus.
  • Holding-Struktur: Bei mehreren Aktivitäten Beteiligungs-Holding nutzen — nach § 8b KStG sind Dividenden und Verkaufserlöse aus Beteiligungen 95 % steuerfrei.
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB) bei kleinen GmbHs: Bis 50 % prospektive Anschaffung können 3 Jahre im Voraus gewinnmindernd abgesetzt werden (§ 7g EStG, gilt auch für GmbHs).
  • Standortwahl: Hebesatz der Gemeinde prüfen — bei reinen Verwaltungs-GmbHs kann Sitz-Umzug attraktiv sein.

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt Körperschaftsteuer? Alle juristischen Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland: GmbH, UG, AG, KGaA, Genossenschaften, wirtschaftliche Vereine.

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026? 15 % auf das zu versteuernde Einkommen + 5,5 % Soli darauf = effektiv 15,825 %.

Gibt es einen Freibetrag bei der KSt? Grundsätzlich nein. Aussnahme: Vereine 5.000 € Freibetrag, kleine Genossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen.

Was ist der Unterschied zur Einkommensteuer? Einkommensteuer: natürliche Personen, progressiv bis 45 %. Körperschaftsteuer: juristische Personen, pauschal 15 %.

Was passiert mit ausgeschütteten Gewinnen? Beim Gesellschafter unterliegen sie zusätzlich der Kapitalertragsteuer 25 % + Soli (effektiv 26,375 %). Alternativ Teileinkünfteverfahren bei betrieblichen Beteiligungen ab 25 %.

Wie hoch ist die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH? Bei Thesaurierung ca. 29–32 % (KSt + Soli + Gewerbesteuer je nach Hebesatz). Bei Vollausschüttung an natürliche Person: ca. 48–50 %.

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