Was bedeutet Verlustvortrag?
Funktionsweise: Wer in einem Jahr Verluste macht (z.B. ein Selbstständiger mit Anlaufverlusten), kann zunächst prüfen, ob ein Verlustrücktrag in das Vorjahr möglich ist (max. 1 Mio €, § 10d Abs. 1 EStG). Was nicht zurückgetragen wurde, wird als Verlustvortrag festgestellt und kann in den Folgejahren von zukünftigen positiven Einkünften abgezogen werden.
Mindestbesteuerung § 10d Abs. 2 EStG (Stand 2026): Bis 1 Mio € jährlich vollständig abziehbar (Sockelbetrag). Darüber hinausgehende Verluste sind nur bis 70 % des den Sockel übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte abziehbar. Diese 70-%-Regel gilt durch das Wachstumschancengesetz für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027; ab 2028 soll wieder die alte 60-%-Regel greifen, sofern nicht erneut verändert. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Sockel auf 2 Mio €.
Geltungsbereich: Einkommensteuer (§ 10d EStG), Körperschaftsteuer (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d EStG) und Gewerbesteuer (§ 10a GewStG — auch dort 70 % bis 2027). Für Körperschaften zusätzlich relevant: § 8c KStG (Verlustverfall bei Anteilsübertragung) und § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag).
Praxisbeispiel
Eine GmbH macht 2025 einen Verlust von 3 Mio €. 2026 erzielt sie 2 Mio € Gewinn. Verrechnung 2026: Bis 1 Mio € voll abziehbar (Sockel). Verbleiben 1 Mio € Gewinn über dem Sockel — davon 70 % = 700.000 € mit Verlust verrechenbar. Steuerpflichtig verbleiben 2 Mio − 1 Mio − 0,7 Mio = 300.000 €. Restverlust: 3 Mio − 1,7 Mio = 1,3 Mio € in den Verlustvortrag der Folgejahre. Ohne 70-%-Erhöhung (alte 60-%-Regel): nur 600.000 € verrechenbar → 400.000 € steuerpflichtig → Mehrsteuer ca. 30.000 € pro Jahr.
Verwandte Begriffe im Steuer-Lexikon
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{“@context”: “https://schema.org”, “@type”: “DefinedTerm”, “name”: “Verlustvortrag”, “description”: “Der Verlustvortrag nach § 10d EStG erlaubt, nicht verrechnete Verluste auf künftige Jahre zu übertragen. Sockel: 1 Mio € voll abziehbar, darüber Verrechnungsschranke 70 % (VZ 2024–2027, durch Wachstumschancengesetz vorübergehend erhöht von 60 %).”, “url”: “https://taxtify.de/verlustvortrag-10d-estg/”, “inDefinedTermSet”: {“@type”: “DefinedTermSet”, “name”: “Steuer-Lexikon von taxtify”, “url”: “https://taxtify.de/steuer-lexikon/”}}Verlustvortrag & Verlustrücktrag: die Grenzen im Überblick (2026)
| Verlustrücktrag (§ 10d Abs. 1 EStG) | Verlustvortrag (§ 10d Abs. 2 EStG) | |
|---|---|---|
| Zeitraum | 2 Jahre zurück | zeitlich unbegrenzt |
| Höchstbetrag | 1 Mio. € (Zusammenveranlagung: 2 Mio. €) | bis 1 Mio. € (2 Mio. €) unbeschränkt |
| Darüber hinaus | – | 70 % der übersteigenden Einkünfte (VZ 2024–2027, danach wieder 60 %) |
| Wahlrecht | Verzicht auf Antrag möglich (nur vollständig) | kein Wahlrecht, erfolgt automatisch |
| Gewerbesteuer | nicht möglich | möglich (§ 10a GewStG, Sockel 1 Mio. € + 60 %) |
Wichtig: Die Anhebung der Abzugsgrenze von 60 % auf 70 % gilt durch das Wachstumschancengesetz nur für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 – und nur für Einkommen- und Körperschaftsteuer. Bei der Gewerbesteuer bleibt es bei 60 %.
Beispielrechnung: So wirkt die Verlustverrechnung bei hohen Beträgen
Eine GmbH hat aus dem Jahr 2024 einen Verlustvortrag von 5 Mio. €. Im Jahr 2026 erzielt sie einen Gewinn von 4 Mio. €.
- Sockelbetrag: 1 Mio. € voll abziehbar
- Verbleibender Gewinn: 3 Mio. € – davon 70 % abziehbar = 2,1 Mio. €
- Insgesamt nutzbar: 3,1 Mio. € → zu versteuern bleiben 0,9 Mio. €
- Restlicher Verlustvortrag: 1,9 Mio. € (wird weiter vorgetragen)
Trotz hoher Altverluste zahlt die GmbH also Steuern. Eine vorausschauende Planung – etwa das Timing von Erträgen und Aufwendungen – kann hier erhebliche Liquiditätsvorteile bringen.
Häufige Fragen zum Verlustvortrag (FAQ)
Verfällt ein Verlustvortrag irgendwann?
Nein, zeitlich verfällt er nicht. Vorsicht aber bei Kapitalgesellschaften: Bei einem Anteilseignerwechsel von mehr als 50 % kann der Verlustvortrag nach § 8c KStG ganz oder teilweise untergehen – es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG).
Muss ich den Verlustvortrag beantragen?
Der Verlustvortrag erfolgt automatisch und wird per Bescheid gesondert festgestellt (§ 10d Abs. 4 EStG). Beim Verlustrücktrag kannst Du dagegen auf Antrag verzichten – seit 2022 allerdings nur noch vollständig, nicht mehr teilweise.
Lohnt sich der Rücktrag oder der Vortrag mehr?
Das hängt vom Steuersatz der jeweiligen Jahre ab: Der Rücktrag bringt sofort Liquidität (Erstattung), der Vortrag wirkt in Zukunftsjahren – bei steigenden Einkommen oft mit höherer Steuerersparnis. Eine Vergleichsrechnung lohnt sich fast immer.
Gilt der Verlustvortrag auch für die Gewerbesteuer?
Ja, über § 10a GewStG – aber nur als Vortrag, ein Rücktrag ist bei der Gewerbesteuer nicht möglich. Der Sockelbetrag von 1 Mio. € gilt auch hier, darüber hinaus bleiben 60 % abziehbar.
Tipp: Gerade bei hohen Verlusten entscheidet die richtige Strategie über viel Liquidität. Über unsere kostenlose Vermittlung kannst Du einen Steuerberater finden, der auf Verlustverrechnung und Unternehmenssteuern spezialisiert ist – was die Beratung kostet, zeigt unser Ratgeber Steuerberater-Kosten.
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