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Solidaritätszuschlag (Soli) 2026 — Wer zahlt noch?

Definition: Der Solidaritätszuschlag (Soli) ist eine 5,5%-Ergänzungsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Seit 2021 weitgehend abgeschafft für Einkommensteuer — Freigrenze 2026: 20.350 € Lohnsteuer (Single) / 40.700 € (Paar). Für Kapitalgesellschaften und Kapitalerträge (Abgeltungsteuer): unverändert.

Wer zahlt 2026 noch Soli?

  • Spitzenverdiener: Lohn-/Einkommensteuer > 20.350 € (Single) bzw. 40.700 € (Paar) → entspricht ca. 100.000 € Bruttogehalt Single
  • Kapitalgesellschaften: 5,5 % Soli auf KSt — keine Befreiung
  • Kapitalerträge: Abgeltungsteuer 25 % + Soli = 26,375 %

Berechnung 2026

Einkommensteuer: Soli erst ab überschrittener Freigrenze, dann gleitend ansteigend bis 11,9 % der Einkommensteuer, dann 5,5 % als Spitzensatz.

Körperschaftsteuer: 15 % KSt + 5,5 % Soli = effektiv 15,825 %.

Praxisbeispiel

Single mit 95.000 € Bruttogehalt → ca. 19.000 € Lohnsteuer. Unter Freigrenze 20.350 € → 0 € Soli. Bei 110.000 € Brutto: ca. 25.000 € Lohnsteuer → über Freigrenze → ca. 250 € Soli (gleitend, nicht voller 5,5%-Satz).

Stolperfallen

  • Abgeltungsteuer 25 % + Soli oft vergessen: 26,375 % auf Zinsen/Dividenden
  • GmbHs zahlen weiterhin vollen Soli auf KSt
  • Bei mehreren Einkommensarten Soli-Schwelle prüfen

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