Definition & Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage: §20 Abs. 9 EStG (Volltext bei gesetze-im-internet.de)
Der Sparer-Pauschbetrag deckt pauschal alle Werbungskosten ab, die mit Kapitaleinkünften zusammenhängen – ein zusätzlicher Werbungskosten-Abzug ist ausgeschlossen. Anhebung auf 1.000 € / 2.000 € erfolgte mit dem Jahressteuergesetz 2022 (gilt ab 2023). Davor: 801 € / 1.602 €.
Beispielrechnung
Was bedeutet das für Dich?
Privatpersonen mit Sparbüchern
Der wichtigste Anwendungsfall. Stelle bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag – sonst wird auch auf Beträge unter 1.000 € sofort Abgeltungsteuer einbehalten.
Privatpersonen mit ETFs / Aktien
Bei Depots mit deutschen Banken funktioniert der Pauschbetrag automatisch via Freistellungsauftrag. Bei ausländischen Depots musst Du die Erträge in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben.
Eheleute / Lebenspartner
Der Sparer-Pauschbetrag wird zwischen den Partnern frei aufteilbar – wer die höheren Kapitalerträge hat, bekommt den größeren Anteil.
Typische Stolperfallen
- Kein Freistellungsauftrag = sofortige Steuer: Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, zahlt von Anfang an Abgeltungsteuer – auch unter 1.000 € Erträgen. Diese kann nur über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
- Mehrere Banken: Bei mehreren Depots muss der 1.000-€-Betrag verteilt werden. Übersehen führt zu doppelter Inanspruchnahme – das Finanzamt fordert Steuern nach.
- Verlustverrechnung-Töpfe: Verluste aus Aktien können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen (§20 Abs. 6 EStG).
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Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zu Freibetrag und Freigrenze?
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag: Bis 1.000 € steuerfrei, darüber wird der ÜBERSCHIESSENDE Teil besteuert. Bei einer Freigrenze (z.B. private Veräußerungsgeschäfte) wird bei Überschreiten alles steuerpflichtig.
Kann ich den Sparer-Pauschbetrag rückwirkend nutzen?
Ja, über die Steuererklärung (Anlage KAP). Wenn Du die Bank-Steuerbescheinigung einreichst und der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war, erstattet Dir das Finanzamt die zuviel gezahlte Abgeltungsteuer.
Was zählt alles zu Kapitalerträgen?
Zinsen aus Konten/Sparbüchern, Dividenden, Ausschüttungen aus Investmentfonds, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (sofern nach 2009 gekauft), Erträge aus Crowdinvesting und P2P-Krediten.
Verwandte Begriffe
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📅 Stand: Mai 2026 · Quellen: gesetze-im-internet.de, BMF, BStBK