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Krypto-Steuer 2026: 1 Jahr Haltefrist, 1.000 € Freigrenze (§23 EStG)

Definition: Krypto-Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften unterliegen § 23 EStG. Bei einer Haltedauer über 1 Jahr sind Gewinne steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer gilt 2026 die Freigrenze von 1.000 € pro Person und Jahr (angehoben durch Wachstumschancengesetz, vorher 600 €). Seit 1.1.2026 erfasst zudem DAC8 (Krypto-Steuer-Transparenz-Gesetz) automatische Meldepflichten der Krypto-Börsen ans Finanzamt.

Was bedeutet Krypto-Besteuerung 2026?

Haltefrist § 23 EStG: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte länger als 12 Monate hält und dann verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern — unabhängig von der Höhe. Bei Veräußerung innerhalb der 1-Jahres-Frist sind Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig (persönlicher Einkommensteuersatz bis 45 %).

Freigrenze 2026: 1.000 € pro Person und Kalenderjahr (zusammengerechnet aus allen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG, nicht nur Krypto). Wichtig: Freigrenze, nicht Freibetrag — ab 1.001 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der überschreitende Teil.

Staking, Lending, Mining: Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) mit separater Freigrenze von 256 €/Jahr. Bei gewerblicher Mining-Tätigkeit greift § 15 EStG (Gewerbeeinkünfte, Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn).

DAC8 ab 1.1.2026: Krypto-Dienstleister (Börsen, Wallets, NFT-Marktplätze) müssen ab 2026 Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzbehörden melden — europaweit. Für Anleger: Steuererklärung muss vollständig sein, da das Finanzamt selbständig über bisher nicht gemeldete Gewinne informiert wird.

Praxisbeispiel

Privatanleger kauft im März 2026 ETH für 6.500 €. Verkauf im November 2026 für 9.500 € (8 Monate Haltedauer, also innerhalb der 1-Jahres-Frist). Gewinn: 3.000 €. Da 3.000 € > 1.000 € Freigrenze, voll steuerpflichtig. Bei 30 % Grenzsteuersatz: 900 € Steuer. Alternative: Hätte er bis April 2027 gewartet (> 12 Monate), wäre der gesamte Gewinn steuerfrei gewesen.

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Rechtlicher HinweisDie Inhalte unserer Lexikon-Einträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für eine verbindliche Beratung wende Dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: Mai 2026.
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels stellen die persönliche Meinung des Autors dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jede Handlung, die Du auf Grundlage dieser Inhalte vornimmst, erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine verbindliche Einschätzung Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt Deines Vertrauens.Bei der Verwendung verschiedener Tools, solltest Du in jedem Fall das Thema Datenschutz im Blick behalten.
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