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Sparer-Pauschbetrag 2026: 1.000 € / 2.000 € (§20 Abs. 9 EStG)

📌 Kurz erklärt: Der Sparer-Pauschbetrag stellt 2026 Kapitaleinkünfte bis 1.000 € pro Single bzw. 2.000 € bei Verheirateten von der Abgeltungsteuer (25%) frei (§20 Abs. 9 EStG). Wird durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank oder über die Steuererklärung geltend gemacht.

Definition & Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage: §20 Abs. 9 EStG (Volltext bei gesetze-im-internet.de)

Der Sparer-Pauschbetrag deckt pauschal alle Werbungskosten ab, die mit Kapitaleinkünften zusammenhängen – ein zusätzlicher Werbungskosten-Abzug ist ausgeschlossen. Anhebung auf 1.000 € / 2.000 € erfolgte mit dem Jahressteuergesetz 2022 (gilt ab 2023). Davor: 801 € / 1.602 €.

Beispielrechnung

Ein Single hat 2026 Zinsen aus Tagesgeld: 350 € + ETF-Ausschüttungen: 720 € = 1.070 € Kapitalerträge. Davon sind 1.000 € steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag), die restlichen 70 € werden mit Abgeltungsteuer 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer belastet (~26,4 % effektiv).

Was bedeutet das für Dich?

Privatpersonen mit Sparbüchern

Der wichtigste Anwendungsfall. Stelle bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag – sonst wird auch auf Beträge unter 1.000 € sofort Abgeltungsteuer einbehalten.

Privatpersonen mit ETFs / Aktien

Bei Depots mit deutschen Banken funktioniert der Pauschbetrag automatisch via Freistellungsauftrag. Bei ausländischen Depots musst Du die Erträge in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben.

Eheleute / Lebenspartner

Der Sparer-Pauschbetrag wird zwischen den Partnern frei aufteilbar – wer die höheren Kapitalerträge hat, bekommt den größeren Anteil.

Typische Stolperfallen

  1. Kein Freistellungsauftrag = sofortige Steuer: Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt, zahlt von Anfang an Abgeltungsteuer – auch unter 1.000 € Erträgen. Diese kann nur über die Steuererklärung zurückgeholt werden.
  2. Mehrere Banken: Bei mehreren Depots muss der 1.000-€-Betrag verteilt werden. Übersehen führt zu doppelter Inanspruchnahme – das Finanzamt fordert Steuern nach.
  3. Verlustverrechnung-Töpfe: Verluste aus Aktien können nur mit Aktien-Gewinnen verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen (§20 Abs. 6 EStG).

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zu Freibetrag und Freigrenze?

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag: Bis 1.000 € steuerfrei, darüber wird der ÜBERSCHIESSENDE Teil besteuert. Bei einer Freigrenze (z.B. private Veräußerungsgeschäfte) wird bei Überschreiten alles steuerpflichtig.

Kann ich den Sparer-Pauschbetrag rückwirkend nutzen?

Ja, über die Steuererklärung (Anlage KAP). Wenn Du die Bank-Steuerbescheinigung einreichst und der Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war, erstattet Dir das Finanzamt die zuviel gezahlte Abgeltungsteuer.

Was zählt alles zu Kapitalerträgen?

Zinsen aus Konten/Sparbüchern, Dividenden, Ausschüttungen aus Investmentfonds, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (sofern nach 2009 gekauft), Erträge aus Crowdinvesting und P2P-Krediten.

💡 Spar-Tipp: Erteile bei Deiner Hauptbank einen Freistellungsauftrag über die vollen 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Eheleute). Nutzt Du mehrere Banken, splitte sinnvoll auf die Bank mit den höchsten Erträgen. So vermeidest Du Steuer-Vorabzug, den Du erst nachträglich zurückholen müsstest.

Verwandte Begriffe

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📅 Stand: Mai 2026 · Quellen: gesetze-im-internet.de, BMF, BStBK

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