Was bedeutet Kapitalertragsteuer?
Seit der Abgeltungsteuer 2009 werden Kapitalerträge pauschal mit 25 % besteuert — unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Die Bank zieht die Steuer direkt an der Quelle ab (daher „Quellensteuer”) und führt sie ans Finanzamt ab.
Was unterliegt der KapSt?
- Zinsen (Sparbuch, Tagesgeld, Festgeld, Anleihen)
- Dividenden (Aktien, Fonds)
- Kursgewinne aus Wertpapieren (Aktien, ETFs, Fonds — ohne Haltefrist!)
- Ausschüttungen aus Investmentfonds (mit Teilfreistellung je nach Fondstyp)
Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag
- Sparer-Pauschbetrag 2026: 1.000 €/Person (2.000 € verheiratet)
- Freistellungsauftrag bei Bank einreichen — bis Grenze keine KapSt
- Mehrere Banken: Pauschbetrag auf die Banken aufteilen
- Wer keine Steuern zahlt: NV-Bescheinigung (Nicht-Veranlagung) beantragen — keine KapSt-Abzug
Teilfreistellung bei Fonds
- Aktienfonds (>50 % Aktien): 30 % steuerfrei → effektive Belastung 18,46 %
- Mischfonds (>25 % Aktien): 15 % steuerfrei → 22,42 %
- Immobilienfonds inländisch: 60 % steuerfrei
- Immobilienfonds international: 80 % steuerfrei
Praxisbeispiel
Anlegerin verkauft 2026 ETF-Anteile mit 5.000 € Kursgewinn. Aktienfonds (>50 % Aktien) → 30 % Teilfreistellung. Steuerpflichtig: 3.500 €. Abzgl. Sparer-Pauschbetrag 1.000 € → 2.500 € steuerpflichtig. KapSt: 25 % + Soli = 26,375 % × 2.500 € = 659 € Steuer.
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