Was bedeutet Pendlerpauschale 2026?
Neue Regelung ab 1.1.2026: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wird die Pendlerpauschale vereinheitlicht. Für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz können 0,38 € als Werbungskosten angesetzt werden — ab dem ersten Kilometer. Die bis 2025 geltende Staffelung (0,30 € für km 1–20, 0,38 € ab km 21) entfällt.
Berechnung: einfache Entfernung (in km) × 0,38 € × Anzahl der Arbeitstage = Werbungskosten-Pauschale. Die Pauschale gilt verkehrsmittel-unabhängig (Auto, Bahn, Fahrrad, Fußweg, Fahrgemeinschaft).
Höchstbetrag: 4.500 €/Jahr — außer bei Nutzung des eigenen Kfz oder eines überlassenen Dienstwagens, dann unbegrenzt absetzbar gegen Nachweis. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können tatsächliche Kosten angesetzt werden, falls höher als die Pauschale.
Praxisbeispiel
Eine Arbeitnehmerin pendelt 220 Tage im Jahr 25 km einfach zur Arbeit (Auto). Berechnung 2026: 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 € Werbungskosten. Bei 30 % Grenzsteuersatz: ca. 627 € Steuerersparnis. Zum Vergleich 2025 (gestaffelt): 20 km × 0,30 € + 5 km × 0,38 € × 220 Tage = 1.738 €. Mehrentlastung 2026 vs. 2025: ca. 352 €.
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