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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach §4 Abs. 3 EStG: Wer, was, wie?

📌 Kurz erklärt: Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist die vereinfachte Gewinnermittlung nach §4 Abs. 3 EStG. Statt einer Bilanz werden nur Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Sie steht Selbstständigen, Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden offen, deren Umsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 € pro Jahr liegen.

Definition & Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage: §4 Abs. 3 EStG (Volltext bei gesetze-im-internet.de)

Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsmethode. Im Gegensatz zur Bilanz (Soll-Versteuerung) gilt das Zufluss-/Abfluss-Prinzip nach §11 EStG: Einnahmen sind in dem Jahr zu erfassen, in dem das Geld tatsächlich zufließt; Ausgaben in dem Jahr, in dem sie geleistet werden.

Beispielrechnung

Ein Freelancer verdient 2026: 60.000 € Honorare (Bruttoeinnahmen). Er hat 8.000 € Betriebsausgaben (Software, Reisen, Coworking, Werbung). Sein Gewinn nach EÜR: 60.000 – 8.000 = 52.000 €. Diesen versteuert er im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Was bedeutet das für Dich?

Privatpersonen mit Nebenerwerb

Wer als Privatperson nebenher gewerblich tätig ist (z.B. Influencer, Hobbyhandel auf eBay), kann die Einkünfte über die EÜR versteuern – sofern die Schwellen eingehalten werden.

Selbstständige & Freiberufler

Standardmethode für Freiberufler nach §18 EStG (Anwälte, Ärzte, Architekten, Berater): keine Bilanzpflicht, vereinfachte Gewinnermittlung.

Kleinere Gewerbe

Bis zu Umsatz 800.000 € und Gewinn 80.000 € möglich. Darüber hinaus wechselt man zur Bilanzierung (§141 AO).

Typische Stolperfallen

  1. Zufluss-/Abfluss-Prinzip übersehen: Eine Rechnung von Dezember 2025, die erst im Januar 2026 bezahlt wird, ist Einnahme/Ausgabe von 2026 – nicht 2025.
  2. Anlage-EÜR ist Pflicht: Seit 2017 muss die EÜR elektronisch über das amtliche Formular „Anlage EÜR” via ELSTER eingereicht werden – auch bei Kleinunternehmern.
  3. 10-Tages-Regel: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (Miete, Gehalt) innerhalb von 10 Tagen vor/nach dem Jahreswechsel werden dem wirtschaftlich zugehörigen Jahr zugeordnet (§11 Abs. 1 Satz 2 EStG).

Häufig gestellte Fragen

Bin ich verpflichtet, eine EÜR zu erstellen?

Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind, dürfen die EÜR machen. Über den Schwellen (800.000 € Umsatz, 80.000 € Gewinn) wird die Bilanzierung Pflicht.

Worin unterscheidet sich die EÜR von der Bilanz?

EÜR = Zufluss-/Abfluss-Prinzip (kassenwirksam). Bilanz = Realisations-/Imparitätsprinzip (wirtschaftliche Zuordnung). EÜR ist deutlich einfacher; die Bilanz liefert genauere Ergebnis-Periodisierung.

Brauche ich für die EÜR einen Steuerberater?

Nicht zwingend – ELSTER und gängige Tools (sevDesk, Lexware, Buchhaltungsbutler) führen Selbstständige durch. Bei komplexen Sachverhalten (Investitionsabzugsbetrag, Mischzunutzung, Auslandsumsätze) empfehlen wir trotzdem einen Berater.

💡 Spar-Tipp: Erfasse Belege monatlich digital – nicht erst im April vor der Steuererklärung. Tools mit OCR-Belegerkennung (Candis, GetMyInvoices, Buchhaltungsbutler) reduzieren den Aufwand auf 1-2 Stunden pro Monat statt 2 Tage am Jahresende.

Verwandte Begriffe

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📅 Stand: Mai 2026 · Quellen: gesetze-im-internet.de, BMF, BStBK

⚠️ Hinweis: Dieser Lexikon-Eintrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. taxtify ist keine Steuerberatungskanzlei und kein Steuerberater. Steuerrecht ändert sich häufig – Stand: Mai 2026. Für eine verbindliche Auskunft wende Dich an einen Steuerberater Deines Vertrauens (gerne vermitteln wir Dich kostenlos).


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