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Firmenwagen & 1-%-Regelung 2026 — Was steuerlich wirklich rauskommt

Definition: Bei privater Mitnutzung eines Firmenwagens muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Zwei Methoden: 1-%-Regelung (pauschal monatlich 1 % vom Bruttolistenpreis) oder Fahrtenbuch (tatsächliche private km-Anteil). Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG.

Die 1-%-Regelung

Monatlicher geldwerter Vorteil = 1 % vom inländischen Bruttolistenpreis (Sonderausstattung inkl., gerundet auf 100 €). Plus 0,03 % pro km für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte.

Beispielrechnung: Firmenwagen 50.000 € Brutto, Pendelweg 20 km.

  • 1-%-Regelung: 50.000 × 1 % = 500 €/Monat
  • Pendelweg: 50.000 × 0,03 % × 20 km = 300 €/Monat
  • Geldwerter Vorteil gesamt: 800 €/Monat = 9.600 €/Jahr
  • Bei 30 % Grenzsteuersatz: Mehrsteuer 2.880 €/Jahr + Sozialversicherung

E-Auto-Förderung 2026

  • 0,25 %-Regelung: Reine E-Autos bis 70.000 € Bruttolistenpreis (statt 60.000 € vor 2024)
  • 0,5 %-Regelung: E-Autos über 70.000 € + Plug-in-Hybride mit <50g CO2/km oder >80 km E-Reichweite
  • Beispiel: Tesla Model Y 55.000 € → 1 %-Regelung wäre 550 €, 0,25 % nur 138 €/Monat

Fahrtenbuch-Methode

Alternative zur 1-%-Regelung: Tatsächliche private Nutzung dokumentieren. Wenn beruflicher Anteil hoch (>70 %): meist günstiger. Aufwand: Jede Fahrt mit Datum, km-Stand, Zweck, Ziel dokumentieren.

Praxis-Tipps

  • Vor Anschaffung rechnen: Fahrtenbuch lohnt oft bei hoher beruflicher Nutzung
  • E-Auto wählen: Steuerlich massive Vorteile
  • Bruttolistenpreis matters: Sonderausstattung erhöht geldwerter Vorteil — sparsam wählen
  • Privatkauf prüfen: Bei niedriger Nutzung manchmal günstiger

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