Was bedeutet Erbschaft- und Schenkungsteuer?
Beide Steuern sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und werden gleich behandelt. Unterschied: Erbschaft = nach dem Tod, Schenkung = zu Lebzeiten. Die Schenkungsteuer existiert vor allem, damit Vermögen nicht steuerfrei vor dem Tod übertragen werden kann.
Freibetäge 2026 (alle 10 Jahre erneuerbar!)
| Steuerklasse | Empfänger | Freibetrag |
|---|---|---|
| I | Ehegatte / eingetr. Lebenspartner | 500.000 € |
| I | Kind, Stiefkind, Enkel (verstorbene Eltern) | 400.000 € |
| I | Enkel (lebende Eltern) | 200.000 € |
| I | Eltern, Großeltern (Erbschaft) | 100.000 € |
| II | Geschwister, Neffen/Nichten, Eltern bei Schenkung | 20.000 € |
| III | Sonstige (Lebensgefährte, Freunde) | 20.000 € |
Steuersätze 2026
| Wert (nach Freibetrag) | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6 Mio € | 19 % | 30 % | 30 % |
| > 26 Mio € | 30 % | 43 % | 50 % |
Praxisbeispiel: Kind erbt 600.000 €
- Erbschaft Kind: 600.000 €
- Freibetrag Kind (Klasse I): 400.000 €
- Steuerpflichtig: 200.000 €
- Steuersatz Klasse I bis 300.000 €: 11 %
- Erbschaftsteuer: 22.000 €
Wichtige Vergünstigungen
- Familienheim: Selbstgenutztes Eigenheim für Ehegatten/Lebenspartner: steuerfrei (unabhängig vom Wert). Für Kinder bis 200 m² steuerfrei, wenn 10 Jahre selbst genutzt
- Betriebsvermögen: 85 % oder 100 % steuerfrei bei Fortführung des Betriebs (Behaltensfristen 5 oder 7 Jahre, Lohnsumme zu erhalten)
- Hausrat: Klasse I: 41.000 € steuerfrei. Klasse II/III: 12.000 €
- Versorgungsfreibeträge: Ehegatte 256.000 €, Kinder bis 27 Jahren 10.300–52.000 € je nach Alter
Typische Stolperfallen
- 10-Jahres-Frist vergessen: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre — gestaffelte Schenkungen sind oft überlegt
- Immobilienbewertung: Verkehrswert ist maßgeblich, oft höher als Anschaffungskosten
- Pflichtteils-Ausgleich: Pflichtteilsverzicht ohne Gegenleistung kann selbst Schenkungsteuer auslösen
- Berliner Testament: Steuerlich oft ungünstig wegen doppelter Besteuerung
- Lebensversicherung: Versicherungsleistung an Begünstigten = Schenkung/Erbschaft
- Frist 3 Monate: Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt
Praxis-Tipps
- Vorweggenommene Erbfolge: Schenkungen alle 10 Jahre nutzen die Freibeträge mehrfach aus
- Vorbehaltsnießbrauch: Immobilie verschenken aber selbst weiternutzen — reduziert Bemessungsgrundlage
- Güterstand ändern: Wechsel zur Zugewinngemeinschaft bei Bedarf steuerfrei möglich
- Holding-Struktur: Bei Betriebsvermögen kombinierbar mit ErbSt-Verschonung
- Steuerberater + Notar: Bei komplexen Vermögen unbedingt Spezialist einschalten
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Häufig gestellte Fragen
Wer muss Erbschaftsteuer zahlen? Jeder Empfänger einer Erbschaft/Schenkung mit Wert über Freibetrag.
Wie hoch sind die Freibeträge? Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister 20.000 €. Alle 10 Jahre erneuerbar.
Wann muss ich die Erbschaft melden? Innerhalb 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt (Wohnsitz Erblasser).
Ist das Erbe einer Immobilie steuerfrei? Selbstnutztes Familienheim ja (Ehegatten ohne Wertgrenze, Kinder bis 200 m²). Sonst Verkehrswert relevant.
Was ist die 10-Jahres-Frist? Freibeträge gelten je 10 Jahre — Schenkungen vor 10 Jahren zählen nicht mehr mit.
Was kostet ein Steuerberater für Erbschaftsteuer? StBVV-basiert: 0,3–1,5 % des Vermögenswerts, mind. 800–3.000 €.
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