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Erbschaft- und Schenkungsteuer einfach erklärt — Lexikon taxtify

Definition: Erbschaftsteuer (ErbSt) und Schenkungsteuer (SchSt) sind nach ErbStG geregelt und werden auf den unentgeltlichen Vermögensübergang erhoben. Steuersatz 7–50 % je nach Steuerklasse und Wert. Hohe Freibeträge bei Ehegatten (500.000 €) und Kindern (400.000 €) alle 10 Jahre.

Was bedeutet Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Beide Steuern sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und werden gleich behandelt. Unterschied: Erbschaft = nach dem Tod, Schenkung = zu Lebzeiten. Die Schenkungsteuer existiert vor allem, damit Vermögen nicht steuerfrei vor dem Tod übertragen werden kann.

Freibetäge 2026 (alle 10 Jahre erneuerbar!)

Steuerklasse Empfänger Freibetrag
I Ehegatte / eingetr. Lebenspartner 500.000 €
I Kind, Stiefkind, Enkel (verstorbene Eltern) 400.000 €
I Enkel (lebende Eltern) 200.000 €
I Eltern, Großeltern (Erbschaft) 100.000 €
II Geschwister, Neffen/Nichten, Eltern bei Schenkung 20.000 €
III Sonstige (Lebensgefährte, Freunde) 20.000 €

Steuersätze 2026

Wert (nach Freibetrag) Klasse I Klasse II Klasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6 Mio € 19 % 30 % 30 %
> 26 Mio € 30 % 43 % 50 %

Praxisbeispiel: Kind erbt 600.000 €

  • Erbschaft Kind: 600.000 €
  • Freibetrag Kind (Klasse I): 400.000 €
  • Steuerpflichtig: 200.000 €
  • Steuersatz Klasse I bis 300.000 €: 11 %
  • Erbschaftsteuer: 22.000 €

Wichtige Vergünstigungen

  • Familienheim: Selbstgenutztes Eigenheim für Ehegatten/Lebenspartner: steuerfrei (unabhängig vom Wert). Für Kinder bis 200 m² steuerfrei, wenn 10 Jahre selbst genutzt
  • Betriebsvermögen: 85 % oder 100 % steuerfrei bei Fortführung des Betriebs (Behaltensfristen 5 oder 7 Jahre, Lohnsumme zu erhalten)
  • Hausrat: Klasse I: 41.000 € steuerfrei. Klasse II/III: 12.000 €
  • Versorgungsfreibeträge: Ehegatte 256.000 €, Kinder bis 27 Jahren 10.300–52.000 € je nach Alter

Typische Stolperfallen

  • 10-Jahres-Frist vergessen: Freibeträge erneuern sich alle 10 Jahre — gestaffelte Schenkungen sind oft überlegt
  • Immobilienbewertung: Verkehrswert ist maßgeblich, oft höher als Anschaffungskosten
  • Pflichtteils-Ausgleich: Pflichtteilsverzicht ohne Gegenleistung kann selbst Schenkungsteuer auslösen
  • Berliner Testament: Steuerlich oft ungünstig wegen doppelter Besteuerung
  • Lebensversicherung: Versicherungsleistung an Begünstigten = Schenkung/Erbschaft
  • Frist 3 Monate: Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt

Praxis-Tipps

  • Vorweggenommene Erbfolge: Schenkungen alle 10 Jahre nutzen die Freibeträge mehrfach aus
  • Vorbehaltsnießbrauch: Immobilie verschenken aber selbst weiternutzen — reduziert Bemessungsgrundlage
  • Güterstand ändern: Wechsel zur Zugewinngemeinschaft bei Bedarf steuerfrei möglich
  • Holding-Struktur: Bei Betriebsvermögen kombinierbar mit ErbSt-Verschonung
  • Steuerberater + Notar: Bei komplexen Vermögen unbedingt Spezialist einschalten

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Häufig gestellte Fragen

Wer muss Erbschaftsteuer zahlen? Jeder Empfänger einer Erbschaft/Schenkung mit Wert über Freibetrag.

Wie hoch sind die Freibeträge? Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Geschwister 20.000 €. Alle 10 Jahre erneuerbar.

Wann muss ich die Erbschaft melden? Innerhalb 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt (Wohnsitz Erblasser).

Ist das Erbe einer Immobilie steuerfrei? Selbstnutztes Familienheim ja (Ehegatten ohne Wertgrenze, Kinder bis 200 m²). Sonst Verkehrswert relevant.

Was ist die 10-Jahres-Frist? Freibeträge gelten je 10 Jahre — Schenkungen vor 10 Jahren zählen nicht mehr mit.

Was kostet ein Steuerberater für Erbschaftsteuer? StBVV-basiert: 0,3–1,5 % des Vermögenswerts, mind. 800–3.000 €.

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Rechtlicher HinweisDie Inhalte unserer Lexikon-Einträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für eine verbindliche Beratung wende Dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: Mai 2026.
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