Was bedeutet Honorarabrechnung?
Pflichtangaben nach § 9 StBVV: Bezeichnung der einzelnen Leistung, Gegenstandswert, angesetzter Rahmensatz (z. B. 5/10), Tabellenwert (Tabelle A, B, C, D, E je nach Leistungsart), Auslagen (z. B. Post, Telefon), USt. Bei Pauschalen reicht eine klare Bezugnahme auf die Honorarvereinbarung — solange Leistungsumfang und Höhe vorab schriftlich fixiert wurden.
Wie prüfst Du die Rechnung? (1) Stimmt der Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Bilanzsumme)? (2) Ist der Rahmensatz angemessen (5/10 ist Mittelwert, 10/10 nur bei besonderer Schwierigkeit)? (3) Sind Auslagen plausibel (Auslagenpauschale typisch 20 €/Vorgang)? (4) Bei Pauschalen: Wurde Mehraufwand explizit abgesprochen oder versucht der Berater nachzuverhandeln? Strittige Posten nicht unwidersprochen bezahlen — Klärung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Praxisbeispiel
Steuerberater stellt 1.250 € netto für die Einkommensteuererklärung eines Selbstständigen mit komplexen Einkünften in Rechnung: Gegenstandswert 80.000 € (Summe der Einkünfte), Tabelle A, Vollgebühr 568 €, Rahmensatz 8/10 ergibt 454 €. Plus 1/10 Beratung 56 €, Auslagen 20 €, USt 19 % darauf = 631 € brutto. Wenn die Rechnung 1.250 € lautet, ist das deutlich über StBVV-Höchstsatz — Klärung mit Berater einfordern.