Was bedeutet Honorarvereinbarung?
Warum schriftlich? Mündliche Honorarabsprachen sind rechtlich gültig, aber im Streitfall schwer durchsetzbar. Die schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten: Der Mandant weiß genau, was er bezahlt; der Berater kann Mehraufwand transparent abrechnen. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt im Zweifel die StBVV — was bei modernen Pauschalmodellen oft zum Streit führt.
Pflichtelemente einer guten Honorarvereinbarung: (1) Genauer Leistungsumfang mit Aufzählung; (2) Honorarmodell + Höhe in Euro netto; (3) Mehraufwand-Klausel (was kostet zusätzlich? Stundensatz?); (4) Zahlungsmodalitäten (monatlich vorab, nach Abschluss, Vorschuss); (5) Kündigungsmodalitäten; (6) USt-Hinweis.
Praxisbeispiel
Eine GmbH vereinbart 2.400 €/Jahr Pauschale für laufende Buchhaltung + USt-Voranmeldungen, plus 1.800 € für den Jahresabschluss (eBilanz inkl.). Mehraufwand (z. B. Anlagenzugänge >5 Stück/Monat) wird zu 180 €/Stunde berechnet. Vertrag läuft 12 Monate, danach automatisch jährlich verlängert mit 3-Monats-Kündigungsfrist.