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Honorarvereinbarung beim Steuerberater — Checkliste & Muster

Definition: Die Honorarvereinbarung ist der schriftliche Teil des Mandatsvertrags, der die Vergütung des Steuerberaters konkret regelt: Leistungsumfang, Honorarmodell (StBVV, Pauschale, Stundenhonorar), Zahlungsmodalitäten und Mehraufwand-Klausel.

Was bedeutet Honorarvereinbarung?

Warum schriftlich? Mündliche Honorarabsprachen sind rechtlich gültig, aber im Streitfall schwer durchsetzbar. Die schriftliche Vereinbarung schützt beide Seiten: Der Mandant weiß genau, was er bezahlt; der Berater kann Mehraufwand transparent abrechnen. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt im Zweifel die StBVV — was bei modernen Pauschalmodellen oft zum Streit führt.

Pflichtelemente einer guten Honorarvereinbarung: (1) Genauer Leistungsumfang mit Aufzählung; (2) Honorarmodell + Höhe in Euro netto; (3) Mehraufwand-Klausel (was kostet zusätzlich? Stundensatz?); (4) Zahlungsmodalitäten (monatlich vorab, nach Abschluss, Vorschuss); (5) Kündigungsmodalitäten; (6) USt-Hinweis.

Praxisbeispiel

Eine GmbH vereinbart 2.400 €/Jahr Pauschale für laufende Buchhaltung + USt-Voranmeldungen, plus 1.800 € für den Jahresabschluss (eBilanz inkl.). Mehraufwand (z. B. Anlagenzugänge >5 Stück/Monat) wird zu 180 €/Stunde berechnet. Vertrag läuft 12 Monate, danach automatisch jährlich verlängert mit 3-Monats-Kündigungsfrist.

Verwandte Begriffe im Steuer-Lexikon

Rechtlicher HinweisDie Inhalte unserer Lexikon-Einträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für eine verbindliche Beratung wende Dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: Mai 2026.
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