Was bedeutet Krypto-Besteuerung 2026?
Haltefrist § 23 EStG: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte länger als 12 Monate hält und dann verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern — unabhängig von der Höhe. Bei Veräußerung innerhalb der 1-Jahres-Frist sind Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig (persönlicher Einkommensteuersatz bis 45 %).
Freigrenze 2026: 1.000 € pro Person und Kalenderjahr (zusammengerechnet aus allen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG, nicht nur Krypto). Wichtig: Freigrenze, nicht Freibetrag — ab 1.001 € ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der überschreitende Teil.
Staking, Lending, Mining: Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG (sonstige Einkünfte) mit separater Freigrenze von 256 €/Jahr. Bei gewerblicher Mining-Tätigkeit greift § 15 EStG (Gewerbeeinkünfte, Gewerbesteuer ab 24.500 € Gewinn).
DAC8 ab 1.1.2026: Krypto-Dienstleister (Börsen, Wallets, NFT-Marktplätze) müssen ab 2026 Transaktionsdaten ihrer Nutzer automatisch an die Finanzbehörden melden — europaweit. Für Anleger: Steuererklärung muss vollständig sein, da das Finanzamt selbständig über bisher nicht gemeldete Gewinne informiert wird.
Praxisbeispiel
Privatanleger kauft im März 2026 ETH für 6.500 €. Verkauf im November 2026 für 9.500 € (8 Monate Haltedauer, also innerhalb der 1-Jahres-Frist). Gewinn: 3.000 €. Da 3.000 € > 1.000 € Freigrenze, voll steuerpflichtig. Bei 30 % Grenzsteuersatz: 900 € Steuer. Alternative: Hätte er bis April 2027 gewartet (> 12 Monate), wäre der gesamte Gewinn steuerfrei gewesen.
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