Was kostet Ihr Steuerberater wirklich? Mit unserem StBVV Kostenrechner berechnen Sie in Sekunden die offizielle Gebührenspanne nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – kostenlos und mit den aktuellen Tabellenwerten 2025.
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ToggleSteuerberater Honorarrechner – Kosten sofort berechnen
Geben Sie einfach Ihre Werte ein und der Rechner zeigt Ihnen die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV. Die Berechnung basiert auf den offiziellen Gebührentabellen A, B und C (BGBl. 2025 I Nr. 105).
So funktioniert die StBVV – einfach erklärt
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt, was Steuerberater für ihre Leistungen berechnen dürfen. Anders als bei vielen Freiberuflern gibt es für Steuerberater eine gesetzliche Gebührenordnung – ähnlich wie bei Rechtsanwälten oder Ärzten.
Das System basiert auf drei Faktoren:
- Gegenstandswert: Die Bemessungsgrundlage (z. B. Einkünfte, Umsatz, Bilanzsumme)
- Gebührentabelle: Tabelle A (Beratung/Erklärungen), B (Abschlussarbeiten) oder C (Buchführung)
- Zehntel-Satz: Der Faktor innerhalb des erlaubten Rahmens (z. B. 1/10 bis 6/10)
Die drei Gebührentabellen im Überblick
Tabelle A – Beratungstabelle
Gilt für: Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt), Beratung, Vertretung vor Finanzbehörden. Der Gegenstandswert richtet sich nach den Einkünften, dem Umsatz oder dem Gewinn – je nach Steuerart.
Tabelle B – Abschlusstabelle
Gilt für: Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV), Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR), Eröffnungsbilanzen. Der Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung.
Tabelle C – Buchführungstabelle
Gilt für: Laufende Buchführung, Kontierung, steuerliche Aufzeichnungen. Die Gebühr wird monatlich berechnet. Gegenstandswert ist der höhere Wert aus Jahresumsatz oder Jahresaufwand.
Welche Zehntel-Sätze gelten für welche Leistung?
| Leistung | Paragraph | Tabelle | Zehntel |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | §24 Abs.1 Nr.1 | A | 1/10 – 6/10 |
| Körperschaftsteuererklärung | §24 Abs.1 Nr.3 | A | 2/10 – 8/10 |
| Gewerbesteuererklärung | §24 Abs.1 Nr.5 | A | 1/10 – 6/10 |
| Umsatzsteuererklärung | §24 Abs.1 Nr.8 | A | 1/10 – 8/10 |
| Erbschaftsteuererklärung | §24 Abs.1 Nr.12 | A | 2/10 – 10/10 |
| Buchführung inkl. Kontieren | §33 Abs.1 | C | 2/10 – 12/10 |
| Nur Kontieren | §33 Abs.2 | C | 1/10 – 6/10 |
| Jahresabschluss (Bilanz + GuV) | §35 Abs.1 Nr.1a | B | 10/10 – 40/10 |
| EÜR | §25 Abs.1 | B | 5/10 – 30/10 |
| Lohnabrechnung | §34 Abs.2 | – | 6 – 30 €/AN |
Was bedeutet “Mittelgebühr”?
Die Mittelgebühr ist der rechnerische Durchschnitt zwischen Mindest- und Höchstgebühr. Sie gilt als angemessen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen – weder besonders einfach noch besonders komplex.
In der Praxis rechnen die meisten Kanzleien mit der Mittelgebühr oder leicht darüber ab. Eine höhere Gebühr ist zulässig bei:
- Überdurchschnittlichem Umfang oder Schwierigkeitsgrad
- Besonderer Eilbedürftigkeit
- Überdurchschnittlicher Bedeutung für den Mandanten
- Überdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen
Gegenstandswert richtig bestimmen
Einkommensteuererklärung
Gegenstandswert = Summe der positiven Einkünfte (nicht das zu versteuernde Einkommen!). Negative Einkünfte werden nicht gegengerechnet. Mindestens 8.000 €.
Körperschaftsteuererklärung
Gegenstandswert = Einkommen vor Verlustabzug. Mindestens 16.000 €.
Umsatzsteuererklärung
Gegenstandswert = 10 % der Umsätze (Gesamtbetrag der Entgelte). Bei 500.000 € Umsatz ist der GW also 50.000 €. Mindestens 8.000 €.
Jahresabschluss / Bilanz
Gegenstandswert = Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Die berichtigte Bilanzsumme ergibt sich aus der Aktivseite plus Entnahmen, minus Einlagen und Wertberichtigungen.
Typische Steuerberater-Kosten: Beispielrechnungen
Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 € Einkünften
Einkommensteuererklärung (§24 Abs.1 Nr.1): Tabelle A bei 60.000 € = 422 € volle Gebühr. Bei Mittelgebühr (3,5/10): ca. 148 €. Zuzüglich Ermittlung der Einkünfte (Anlage V, N etc.).
Beispiel 2: GmbH mit 500.000 € Umsatz
Jahresabschluss (§35): Tabelle B bei 250.000 € GW = 613 € volle Gebühr. Bei Mittelgebühr (25/10): ca. 1.533 €. Dazu KSt-Erklärung, GewSt, laufende Buchhaltung.
Beispiel 3: Freiberufler mit EÜR
EÜR (§25 Abs.1): Tabelle B bei 80.000 € Einnahmen = 338 € volle Gebühr. Bei Mittelgebühr (17,5/10): ca. 592 €. Plus ESt-Erklärung und ggf. USt.
Darf mein Steuerberater mehr als die StBVV verlangen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
- Höhere Gebühr innerhalb des Rahmens: Bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit kann die Kanzlei bis zur Höchstgebühr abrechnen – ohne Zustimmung des Mandanten.
- Vereinbarung über die StBVV hinaus: Eine höhere Vergütung als die Höchstgebühr ist nur mit schriftlicher Vereinbarung (Honorarvereinbarung) zulässig (§ 4 Abs. 1 StBVV).
- Pauschalhonorar: Auch Pauschalhonorare sind möglich, dürfen aber nicht unter der Mindestgebühr liegen (§ 14 StBVV).
Steuerberater-Rechnung prüfen – Ihre Rechte
Als Mandant haben Sie das Recht auf eine nachvollziehbare Abrechnung. Die Rechnung muss enthalten:
- Den Paragraphen der StBVV
- Den angesetzten Gegenstandswert
- Den angewandten Zehntel-Satz
- Die Berechnung der einzelnen Gebühren
Erscheint Ihnen eine Rechnung zu hoch, können Sie eine Überprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen – kostenlos und formlos.
Fazit: Transparente Kosten durch den StBVV-Rechner
Mit unserem Honorarrechner wissen Sie vorab, was Ihr Steuerberater verlangen darf. Nutzen Sie das Ergebnis als Verhandlungsgrundlage bei der Kanzleisuche oder um eine bestehende Rechnung einzuordnen.
Sie möchten nicht nur die Kosten kennen, sondern auch den passenden Berater finden? Nutzen Sie unseren kostenlosen Service:
Alternative Abrechnungsmodelle neben der StBVV
Die StBVV ist nicht das einzige Abrechnungsmodell. Viele Steuerberater bieten heute auch Pauschalpreise oder arbeiten auf Stundenbasis. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile – sowohl für Mandanten als auch für Kanzleien.
Während die StBVV eine gesetzlich geregelte Gebührenspanne vorgibt, ermöglichen Pauschalpreise eine bessere Planbarkeit. Das Stundenhonorar hingegen eignet sich besonders für Beratungsleistungen mit unklarem Umfang.
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