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Steuerberater Honorarrechner: Kosten nach StBVV sofort berechnen

Was kostet Ihr Steuerberater wirklich? Mit unserem StBVV Kostenrechner berechnen Sie in Sekunden die offizielle Gebührenspanne nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – kostenlos und mit den aktuellen Tabellenwerten 2025.

Steuerberater Honorarrechner – Kosten sofort berechnen

Geben Sie einfach Ihre Werte ein und der Rechner zeigt Ihnen die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr nach StBVV. Die Berechnung basiert auf den offiziellen Gebührentabellen A, B und C (BGBl. 2025 I Nr. 105).

Mindestgegenstandswert: 8.000 €

So funktioniert die StBVV – einfach erklärt

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) regelt, was Steuerberater für ihre Leistungen berechnen dürfen. Anders als bei vielen Freiberuflern gibt es für Steuerberater eine gesetzliche Gebührenordnung – ähnlich wie bei Rechtsanwälten oder Ärzten.

Taschenrechner und Steuerunterlagen - Steuerberater Kosten berechnen

Das System basiert auf drei Faktoren:

  • Gegenstandswert: Die Bemessungsgrundlage (z. B. Einkünfte, Umsatz, Bilanzsumme)
  • Gebührentabelle: Tabelle A (Beratung/Erklärungen), B (Abschlussarbeiten) oder C (Buchführung)
  • Zehntel-Satz: Der Faktor innerhalb des erlaubten Rahmens (z. B. 1/10 bis 6/10)

Die drei Gebührentabellen im Überblick

Tabelle A – Beratungstabelle

Gilt für: Steuererklärungen (ESt, KSt, GewSt, USt), Beratung, Vertretung vor Finanzbehörden. Der Gegenstandswert richtet sich nach den Einkünften, dem Umsatz oder dem Gewinn – je nach Steuerart.

Tabelle B – Abschlusstabelle

Gilt für: Jahresabschlüsse (Bilanz + GuV), Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR), Eröffnungsbilanzen. Der Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung.

Tabelle C – Buchführungstabelle

Gilt für: Laufende Buchführung, Kontierung, steuerliche Aufzeichnungen. Die Gebühr wird monatlich berechnet. Gegenstandswert ist der höhere Wert aus Jahresumsatz oder Jahresaufwand.

Welche Zehntel-Sätze gelten für welche Leistung?

LeistungParagraphTabelleZehntel
Einkommensteuererklärung§24 Abs.1 Nr.1A1/10 – 6/10
Körperschaftsteuererklärung§24 Abs.1 Nr.3A2/10 – 8/10
Gewerbesteuererklärung§24 Abs.1 Nr.5A1/10 – 6/10
Umsatzsteuererklärung§24 Abs.1 Nr.8A1/10 – 8/10
Erbschaftsteuererklärung§24 Abs.1 Nr.12A2/10 – 10/10
Buchführung inkl. Kontieren§33 Abs.1C2/10 – 12/10
Nur Kontieren§33 Abs.2C1/10 – 6/10
Jahresabschluss (Bilanz + GuV)§35 Abs.1 Nr.1aB10/10 – 40/10
EÜR§25 Abs.1B5/10 – 30/10
Lohnabrechnung§34 Abs.26 – 30 €/AN

Was bedeutet “Mittelgebühr”?

Die Mittelgebühr ist der rechnerische Durchschnitt zwischen Mindest- und Höchstgebühr. Sie gilt als angemessen, wenn keine besonderen Umstände vorliegen – weder besonders einfach noch besonders komplex.

In der Praxis rechnen die meisten Kanzleien mit der Mittelgebühr oder leicht darüber ab. Eine höhere Gebühr ist zulässig bei:

  • Überdurchschnittlichem Umfang oder Schwierigkeitsgrad
  • Besonderer Eilbedürftigkeit
  • Überdurchschnittlicher Bedeutung für den Mandanten
  • Überdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen

Gegenstandswert richtig bestimmen

Einkommensteuererklärung

Gegenstandswert = Summe der positiven Einkünfte (nicht das zu versteuernde Einkommen!). Negative Einkünfte werden nicht gegengerechnet. Mindestens 8.000 €.

Körperschaftsteuererklärung

Gegenstandswert = Einkommen vor Verlustabzug. Mindestens 16.000 €.

Umsatzsteuererklärung

Gegenstandswert = 10 % der Umsätze (Gesamtbetrag der Entgelte). Bei 500.000 € Umsatz ist der GW also 50.000 €. Mindestens 8.000 €.

Jahresabschluss / Bilanz

Gegenstandswert = Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Die berichtigte Bilanzsumme ergibt sich aus der Aktivseite plus Entnahmen, minus Einlagen und Wertberichtigungen.

Typische Steuerberater-Kosten: Beispielrechnungen

Beispiel 1: Angestellter mit 60.000 € Einkünften

Einkommensteuererklärung (§24 Abs.1 Nr.1): Tabelle A bei 60.000 € = 422 € volle Gebühr. Bei Mittelgebühr (3,5/10): ca. 148 €. Zuzüglich Ermittlung der Einkünfte (Anlage V, N etc.).

Beispiel 2: GmbH mit 500.000 € Umsatz

Jahresabschluss (§35): Tabelle B bei 250.000 € GW = 613 € volle Gebühr. Bei Mittelgebühr (25/10): ca. 1.533 €. Dazu KSt-Erklärung, GewSt, laufende Buchhaltung.

Beispiel 3: Freiberufler mit EÜR

EÜR (§25 Abs.1): Tabelle B bei 80.000 € Einnahmen = 338 € volle Gebühr. Bei Mittelgebühr (17,5/10): ca. 592 €. Plus ESt-Erklärung und ggf. USt.

Darf mein Steuerberater mehr als die StBVV verlangen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Höhere Gebühr innerhalb des Rahmens: Bei überdurchschnittlicher Schwierigkeit kann die Kanzlei bis zur Höchstgebühr abrechnen – ohne Zustimmung des Mandanten.
  • Vereinbarung über die StBVV hinaus: Eine höhere Vergütung als die Höchstgebühr ist nur mit schriftlicher Vereinbarung (Honorarvereinbarung) zulässig (§ 4 Abs. 1 StBVV).
  • Pauschalhonorar: Auch Pauschalhonorare sind möglich, dürfen aber nicht unter der Mindestgebühr liegen (§ 14 StBVV).

Steuerberater-Rechnung prüfen – Ihre Rechte

Als Mandant haben Sie das Recht auf eine nachvollziehbare Abrechnung. Die Rechnung muss enthalten:

  • Den Paragraphen der StBVV
  • Den angesetzten Gegenstandswert
  • Den angewandten Zehntel-Satz
  • Die Berechnung der einzelnen Gebühren

Erscheint Ihnen eine Rechnung zu hoch, können Sie eine Überprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen – kostenlos und formlos.

Fazit: Transparente Kosten durch den StBVV-Rechner

Mit unserem Honorarrechner wissen Sie vorab, was Ihr Steuerberater verlangen darf. Nutzen Sie das Ergebnis als Verhandlungsgrundlage bei der Kanzleisuche oder um eine bestehende Rechnung einzuordnen.

Sie möchten nicht nur die Kosten kennen, sondern auch den passenden Berater finden? Nutzen Sie unseren kostenlosen Service:

Alternative Abrechnungsmodelle neben der StBVV

Die StBVV ist nicht das einzige Abrechnungsmodell. Viele Steuerberater bieten heute auch Pauschalpreise oder arbeiten auf Stundenbasis. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile – sowohl für Mandanten als auch für Kanzleien.

Während die StBVV eine gesetzlich geregelte Gebührenspanne vorgibt, ermöglichen Pauschalpreise eine bessere Planbarkeit. Das Stundenhonorar hingegen eignet sich besonders für Beratungsleistungen mit unklarem Umfang.

Welches Modell passt am besten? Unser ausführlicher Vergleich hilft bei der Entscheidung: Paketpreise vs. Stundenhonorar – Welches Abrechnungsmodell passt zu Deiner Kanzlei?

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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels stellen die persönliche Meinung des Autors dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jede Handlung, die Du auf Grundlage dieser Inhalte vornimmst, erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine verbindliche Einschätzung Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt Deines Vertrauens.Bei der Verwendung verschiedener Tools, solltest Du in jedem Fall das Thema Datenschutz im Blick behalten.
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