Was bedeutet OSS-Verfahren?
Vor 2021 musste sich ein Online-Shop, der z. B. von Deutschland nach Frankreich verkauft, in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren, sobald er die französische Lieferschwelle überschritt. Bei Lieferungen in mehrere EU-Länder hieß das: mehrere Registrierungen, mehrere Voranmeldungen, hoher Verwaltungsaufwand.
Mit dem OSS-Verfahren wurde das vereinheitlicht: EU-weit eine einzige Schwelle von 10.000 €. Wer diese überschreitet, muss USt im Zielland abführen — aber kann das zentral über das BZSt-OSS-Portal abwickeln, anstatt sich in jedem Land einzeln zu registrieren.
Wer ist betroffen?
- Online-Shops mit B2C-Fernverkauf an EU-Endkunden (z. B. von DE nach FR, IT, ES)
- Anbieter elektronischer Dienstleistungen an EU-Endkunden (Software, Streaming, E-Books, Online-Kurse)
- Plattform-Verkäufer über Amazon, eBay, Etsy, Shopify mit EU-weiten Versand
Schwellen:
- Gesamt-EU-Umsatz B2C < 10.000 €/Jahr: keine OSS-Pflicht, USt im Heimatland
- Gesamt-EU-Umsatz B2C ≥ 10.000 €/Jahr: OSS-Pflicht, USt im Zielland mit zentraler Abwicklung über BZSt
- Wichtig: Schwelle ist EU-weit, nicht pro Land! Wer 4.000 € nach Frankreich + 7.000 € nach Italien verkauft (=11.000 €), ist OSS-pflichtig.
Praxisbeispiel: Online-Shop
Ein deutscher Online-Shop verkauft 2026:
- Nach Frankreich: 8.000 € (USt-Satz 20 %)
- Nach Italien: 5.000 € (USt-Satz 22 %)
- Nach Österreich: 3.000 € (USt-Satz 20 %)
- Gesamt EU-grenzüberschreitend: 16.000 € — OSS-pflichtig
Quartals-Meldung an BZSt: 8.000 € × 20 % = 1.600 € FR-USt + 5.000 € × 22 % = 1.100 € IT-USt + 3.000 € × 20 % = 600 € AT-USt. Gesamt: 3.300 € USt, eine Zahlung an BZSt — BZSt verteilt an die jeweiligen Länder.
Registrierung & Ablauf
- Antrag auf OSS-Teilnahme beim BZSt (BOP-Portal). Wirkt ab dem Quartal, in dem der Antrag eingereicht wird.
- Quartalsweise OSS-Meldung bis zum Ende des Folgemonats nach Quartalsende (31.4., 31.7., 31.10., 31.1.).
- Zahlung der USt per SEPA-Überweisung an BZSt.
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre für OSS-Aufzeichnungen.
OSS vs. IOSS
OSS (One-Stop-Shop): Für EU-interne B2C-Lieferungen und Dienstleistungen.
IOSS (Import-One-Stop-Shop): Für Importe aus Drittländern an EU-Endkunden bei Warenwert bis 150 €. Vereinfacht die Einfuhrumsatzsteuer-Abwicklung.
Non-EU-Scheme: Für Drittland-Unternehmer (US, UK, CH), die digitale Dienstleistungen an EU-Endkunden anbieten.
Typische Stolperfallen
- 10.000-Euro-Schwelle vergessen: Wer EU-weit über 10.000 € B2C verkauft, ohne OSS angemeldet zu sein, schuldet die ausländische USt direkt — mit Verzugszinsen und Strafen.
- Plattform-Verkäufer mit Marketplace-Vereinbarung: Bei Amazon FBA mit Pan-EU-Lagern werden Warenbewegungen zwischen EU-Lagern als steuerpflichtige Transaktionen behandelt — klassische OSS-Falle.
- B2B vs. B2C falsch eingeordnet: Bei B2B (mit USt-IdNr.) gilt Reverse-Charge, NICHT OSS. Verwechslung führt zu fehlerhafter Abrechnung.
- Verzögerte Anmeldung: Antrag muss VOR Beginn des Quartals eingereicht werden, in dem OSS angewandt werden soll — sonst gilt klassische Registrierungspflicht im Zielland.
- Steuersätze pro Land verwechselt: 27 EU-Länder, 27 verschiedene USt-Sätze und Sondertarife (z. B. für Bücher, Lebensmittel) — ohne automatisierte Software ein hohes Fehlerrisiko.
Praxis-Tipps
- Software nutzen: DATEV OSS, Taxdoo, Hellotax, Avalara — automatisieren Steuersatz-Bestimmung und Reporting.
- Vor Schwellenüberschreitung anmelden: OSS-Antrag frühzeitig stellen — rückwirkende Anmeldung ist begrenzt möglich.
- Doku-System aufbauen: Pro Verkauf Adresse + Steuersatz + Bruttobetrag + Nettobetrag + USt-Betrag dokumentieren.
- Pan-EU FBA prüfen: Bei Amazon FBA mit Lagern in mehreren EU-Ländern entstehen zusätzlich klassische lokale Registrierungspflichten — OSS deckt nur Direktverkauf an Endkunden ab.
- Steuerberater mit E-Commerce-Spezialisierung: Bei mehreren EU-Ländern und Plattform-Verkäufen Spezialist unbedingt empfehlenswert.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich am OSS teilnehmen? Sobald Du EU-weit (alle EU-Länder zusammen) mehr als 10.000 €/Jahr B2C-Umsatz machst und die USt im Zielland anfallen würde.
Was passiert, wenn ich unter 10.000 € bleibe? Dann USt im Heimatland mit dem heimischen Satz (19 %) — einfacher und häufig günstiger als Auslands-USt.
Wie oft muss ich OSS-Meldung abgeben? Quartalsweise (4-mal jährlich). Bis Ende des Folgemonats nach Quartalsende.
Kann ich freiwillig am OSS teilnehmen, auch unter 10.000 €? Ja — freiwillige Teilnahme möglich. Sinnvoll, wenn ZielLand-USt-Satz niedriger ist als deutsche 19 % (z. B. Luxemburg 17 %).
Gilt OSS auch für digitale Dienstleistungen? Ja — B2C-digitale Dienstleistungen (Streaming, Software, E-Books, Online-Kurse) sind seit jeher im Zielland steuerpflichtig (vor OSS: MOSS).
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