Was bedeutet OSS-Verfahren?
Vor 2021 musste sich ein Online-Shop, der z. B. von Deutschland nach Frankreich verkauft, in Frankreich umsatzsteuerlich registrieren, sobald er die französische Lieferschwelle überschritt. Bei Lieferungen in mehrere EU-Länder hieß das: mehrere Registrierungen, mehrere Voranmeldungen, hoher Verwaltungsaufwand.
Mit dem OSS-Verfahren wurde das vereinheitlicht: EU-weit eine einzige Schwelle von 10.000 €. Wer diese überschreitet, muss USt im Zielland abführen — aber kann das zentral über das BZSt-OSS-Portal abwickeln, anstatt sich in jedem Land einzeln zu registrieren.
Wer ist betroffen?
- Online-Shops mit B2C-Fernverkauf an EU-Endkunden (z. B. von DE nach FR, IT, ES)
- Anbieter elektronischer Dienstleistungen an EU-Endkunden (Software, Streaming, E-Books, Online-Kurse)
- Plattform-Verkäufer über Amazon, eBay, Etsy, Shopify mit EU-weiten Versand
Schwellen:
- Gesamt-EU-Umsatz B2C < 10.000 €/Jahr: keine OSS-Pflicht, USt im Heimatland
- Gesamt-EU-Umsatz B2C ≥ 10.000 €/Jahr: OSS-Pflicht, USt im Zielland mit zentraler Abwicklung über BZSt
- Wichtig: Schwelle ist EU-weit, nicht pro Land! Wer 4.000 € nach Frankreich + 7.000 € nach Italien verkauft (=11.000 €), ist OSS-pflichtig.
Praxisbeispiel: Online-Shop
Ein deutscher Online-Shop verkauft 2026:
- Nach Frankreich: 8.000 € (USt-Satz 20 %)
- Nach Italien: 5.000 € (USt-Satz 22 %)
- Nach Österreich: 3.000 € (USt-Satz 20 %)
- Gesamt EU-grenzüberschreitend: 16.000 € — OSS-pflichtig
Quartals-Meldung an BZSt: 8.000 € × 20 % = 1.600 € FR-USt + 5.000 € × 22 % = 1.100 € IT-USt + 3.000 € × 20 % = 600 € AT-USt. Gesamt: 3.300 € USt, eine Zahlung an BZSt — BZSt verteilt an die jeweiligen Länder.
Registrierung & Ablauf
- Antrag auf OSS-Teilnahme beim BZSt (BOP-Portal). Wirkt ab dem Quartal, in dem der Antrag eingereicht wird.
- Quartalsweise OSS-Meldung bis zum Ende des Folgemonats nach Quartalsende (31.4., 31.7., 31.10., 31.1.).
- Zahlung der USt per SEPA-Überweisung an BZSt.
- Aufbewahrungsfrist 10 Jahre für OSS-Aufzeichnungen.
OSS vs. IOSS
OSS (One-Stop-Shop): Für EU-interne B2C-Lieferungen und Dienstleistungen.
IOSS (Import-One-Stop-Shop): Für Importe aus Drittländern an EU-Endkunden bei Warenwert bis 150 €. Vereinfacht die Einfuhrumsatzsteuer-Abwicklung.
Non-EU-Scheme: Für Drittland-Unternehmer (US, UK, CH), die digitale Dienstleistungen an EU-Endkunden anbieten.
Typische Stolperfallen
- 10.000-Euro-Schwelle vergessen: Wer EU-weit über 10.000 € B2C verkauft, ohne OSS angemeldet zu sein, schuldet die ausländische USt direkt — mit Verzugszinsen und Strafen.
- Plattform-Verkäufer mit Marketplace-Vereinbarung: Bei Amazon FBA mit Pan-EU-Lagern werden Warenbewegungen zwischen EU-Lagern als steuerpflichtige Transaktionen behandelt — klassische OSS-Falle.
- B2B vs. B2C falsch eingeordnet: Bei B2B (mit USt-IdNr.) gilt Reverse-Charge, NICHT OSS. Verwechslung führt zu fehlerhafter Abrechnung.
- Verzögerte Anmeldung: Antrag muss VOR Beginn des Quartals eingereicht werden, in dem OSS angewandt werden soll — sonst gilt klassische Registrierungspflicht im Zielland.
- Steuersätze pro Land verwechselt: 27 EU-Länder, 27 verschiedene USt-Sätze und Sondertarife (z. B. für Bücher, Lebensmittel) — ohne automatisierte Software ein hohes Fehlerrisiko.
Praxis-Tipps
- Software nutzen: DATEV OSS, Taxdoo, Hellotax, Avalara — automatisieren Steuersatz-Bestimmung und Reporting.
- Vor Schwellenüberschreitung anmelden: OSS-Antrag frühzeitig stellen — rückwirkende Anmeldung ist begrenzt möglich.
- Doku-System aufbauen: Pro Verkauf Adresse + Steuersatz + Bruttobetrag + Nettobetrag + USt-Betrag dokumentieren.
- Pan-EU FBA prüfen: Bei Amazon FBA mit Lagern in mehreren EU-Ländern entstehen zusätzlich klassische lokale Registrierungspflichten — OSS deckt nur Direktverkauf an Endkunden ab.
- Steuerberater mit E-Commerce-Spezialisierung: Bei mehreren EU-Ländern und Plattform-Verkäufen Spezialist unbedingt empfehlenswert.
In 2 Minuten zum passenden Steuerberater
Beantworte 2–4 kurze Fragen — wir empfehlen Dir 2–3 vorqualifizierte Kanzleien aus unserem Netzwerk. Kostenlos und unverbindlich.
Was ist Dir am wichtigsten?
Welches Profil hast Du?
Welcher Schwerpunkt ist Dir am wichtigsten?
Bevorzugst Du digitale oder persönliche Zusammenarbeit?
In welcher Stadt oder Region soll Dein Steuerberater sitzen?
Wir suchen Kanzleien in Deiner Nähe.
Fast geschafft — wir empfehlen Dir 2–3 passende Kanzleien
Trag kurz Deine Kontaktdaten ein. Innerhalb von 24 Stunden bekommst Du persönliche Empfehlungen aus unserem Netzwerk von 120+ geprüften Kanzleien — kostenlos und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich am OSS teilnehmen? Sobald Du EU-weit (alle EU-Länder zusammen) mehr als 10.000 €/Jahr B2C-Umsatz machst und die USt im Zielland anfallen würde.
Was passiert, wenn ich unter 10.000 € bleibe? Dann USt im Heimatland mit dem heimischen Satz (19 %) — einfacher und häufig günstiger als Auslands-USt.
Wie oft muss ich OSS-Meldung abgeben? Quartalsweise (4-mal jährlich). Bis Ende des Folgemonats nach Quartalsende.
Kann ich freiwillig am OSS teilnehmen, auch unter 10.000 €? Ja — freiwillige Teilnahme möglich. Sinnvoll, wenn ZielLand-USt-Satz niedriger ist als deutsche 19 % (z. B. Luxemburg 17 %).
Gilt OSS auch für digitale Dienstleistungen? Ja — B2C-digitale Dienstleistungen (Streaming, Software, E-Books, Online-Kurse) sind seit jeher im Zielland steuerpflichtig (vor OSS: MOSS).
Verwandte Begriffe im Steuer-Lexikon
Weitere Begriffe: Zurück zum Steuer-Lexikon