Was bedeutet Außenprüfung?
Wer wird geprüft? Großbetriebe (Umsatz > 17,5 Mio. €): regelmäßig, alle 3–4 Jahre. Mittelbetriebe (Umsatz 1–17,5 Mio. €): unregelmäßig, statistisch alle 12–15 Jahre. Kleinbetriebe & Selbstständige: anlassbezogen oder stichprobenhaft. Branchen mit Bargeld-Affinität (Gastronomie, Friseure, Taxi, Einzelhandel) werden überproportional häufig geprüft.
Was wird geprüft? Vollständigkeit und Richtigkeit von Umsatzsteuer, Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer. Spezialprüfungen: Kassenbuchführung (TSE), elektronische Aufzeichnungen, Beleg-Erfassung, AfA-Korrekturen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Auslandsbezüge. Rolle des Steuerberaters: Vorbereitung (Schriftverkehr, Belege bereitstellen), Begleitung vor Ort, Verteidigung strittiger Punkte, Verhandlung bei tatsächlicher Verständigung.
Praxisbeispiel
Ein Friseur-Salon mit 250.000 €/Jahr Umsatz wird geprüft. Prüfer prüft Kassenbuch, TSE-Daten und Trinkgeld-Buchungen. Findet Differenzen — schätzt 8 % Mehrumsatz hinzu (20.000 €/Jahr × 3 Jahre = 60.000 €). Mehrsteuern: USt 11.400 €, ESt geschätzt 18.000 € — Gesamtnachzahlung ca. 30.000 €. Mit erfahrenem Steuerberater an der Seite werden die Hinzuschätzungen oft auf 3–4 % reduziert (Verhandlung) — Spar-Effekt 15.000 €.