Kurzantwort: Ein spezialisierter Steuerberater für Immobilien optimiert Deine Vermietung, senkt Deine Steuerlast durch korrekte AfA und strategische Planung um teilweise 20–40 %, und schützt Dich vor kostspieligen Fehlern bei Kauf, Vermietung oder Verkauf. Die richtige Beratung rechnet sich ab der ersten Mieteinnahme.
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ToggleWarum Du einen spezialisierten Steuerberater für Immobilien brauchst
Immobilienbesitz ist in Deutschland nicht nur Vermögensaufbau – es ist ein komplexes Steuersystem. Viele Vermieter machen im ersten Jahr Fehler, die sie Jahre lang bezahlen. Ich kenne Fälle, in denen Eigentümer Werbungskosten in Höhe von 5.000–10.000 € pro Jahr übersehen haben, nur weil sie nicht wussten, worauf sie achten müssen.
Ein generalist Steuerberater bringt Dir hier wenig. Deine Immobilie braucht jemanden, der die Spekulationsfrist kennt, die Kaufpreisaufteilung versteht und die neuesten AfA-Regeln anwendet. Das sind Details, die zwischen 5.000 € und 50.000 € Steuern im Jahr ausmachen können.
Die Realität: Wenn Du Eigentum vermietest, wechselst Du automatisch in ein Steuersystem, bei dem jeder Cent zählt. Denkmalimmobilien, vermögensverwaltende GmbHs, Sanierungsabschreibungen – diese Welten eröffnen sich nur, wenn Du die richtige Fachberatung hast. Das ist keine Verschwendung von Geld. Es ist eine Investition, die sich im besten Fall Jahr für Jahr auszahlt.
Vermietung und Verpachtung – Anlage V richtig optimieren
Die Anlage V ist Dein Werkzeugkasten. Hier legst Du Deine gesamten Mieteinnahmen und Werbungskosten dar. Viele Vermieter behandeln diese Anlage wie eine lästige Pflicht – das ist ein Fehler. Jede Zeile ist eine Chance, steuerpflichtige Einnahmen zu reduzieren.
Werbungskosten vollständig ausschöpfen
Unter Werbungskosten fallen alle Ausgaben, die mit der Einnahmeerzielung zusammenhängen. Das sind nicht nur die Handwerkerstunden für die Reparatur – das ist viel mehr:
- Direkter Unterhalt: Reparaturen am Dach, der Fassade, der Sanitäranlagen, Fensterrahmen. Jede Reparatur, die den Zustand wiederherstellt.
- Verwaltungskosten: Gebühren für den Hausverwalter, Kontoführung für Mietzahlungen, Versicherungsprämien für Mietausfallversicherung.
- Instandhaltungsrücklage: Wenn Du mit einem Hausverwalter arbeitest – diese Rücklage für künftige Instandhaltung ist komplett absetzbar.
- Makler und Anwalt: Kosten für die Vermietung neuer Wohnungen, Maklergebühren, Anwaltsgebühren für Mietverträge.
- Finanzierungskosten: Alle Zinsen auf Darlehen sind Werbungskosten – das ist oft der größte Posten.
- Strom und Nebenkosten: Wenn Du für gemeinschaftliche Bereiche zahlst.
- Beratungshonorar: Ja – auch der Steuerberater selbst ist eine absetzbare Werbungskosten!
Das Problem: Viele Vermieter erfassen nur die offensichtlichen Reparaturen. Die Versicherung wird vergessen. Der Steuerberater wird nicht angerechnet. Der Kontoführungsgebühr wird übersehen. Nach drei Jahren fahren wir eine Lückenanalyse durch – und stellen fest, dass 8.000 € Werbungskosten nie in die Erklärung geflossen sind.
Kaufpreisaufteilung: Der unterschätzte Steuerhebel
Das Finanzamt zahlt Dir nicht einfach Abschreibungen dafür, dass Du ein Haus gekauft hast. Es zahlt Dir Abschreibungen auf den Gebäudeanteil am Kaufpreis. Wenn Du 500.000 € zahlst und davon 400.000 € auf das Gebäude und 100.000 € auf das Grundstück entfallen, dann rechnest Du die AfA auf 400.000 € – nicht auf 500.000 €.
Hier passieren zwei Dinge:
Erste Chance: Bei älteren Immobilien (vor 1925) ist die Kaufpreisaufteilung entscheidend. Eine gut begründete Aufteilung kann 50.000–100.000 € Gebäudewert mehr ergeben. Das bedeutet direkt mehr AfA-Abschreibung.
Zweite Chance: Im Jahr des Kaufs kannst Du sofort eine sogenannte Anlage-Zerlegung einreichen – mit einer Stellungnahme eines Gutachters oder eines erfahrenen Steuerberaters. Das ist nicht willkürlich: Die Finanzbehörden prüfen das. Aber eine solide, nachvollziehbare Aufteilung wird akzeptiert.
Konkret: Ein Haus von 1990 für 400.000 € kaufen. Standard-Aufteilung: 80 % Gebäude (320.000 €), 20 % Grund (80.000 €). Mit professioneller Aufteilung, die Gebäudepreis-Faktoren berücksichtigt, oft: 85 % Gebäude (340.000 €), 15 % Grund (60.000 €). Differenz: 20.000 €. Bei 2 % AfA-Rate: 400 € mehr Steuervorteil pro Jahr. Über 50 Jahre: 20.000 €. Das ist keine Trickserei – das ist Fachberatung.
AfA 2025/2026 – Abschreibung als größter Steuerhebel
Hier passiert die echte Magie. Die Abschreibung für Abnutzung – kurz AfA – ist der Grund, warum Immobilienvermietung für viele Menschen Sinn macht. Du zahltest Einkommensteuer nur auf die verbleibende Differenz zwischen Mieteinnahmen und Ausgaben. Die AfA zieht diese Differenz erheblich nach unten.
Die aktuellen AfA-Regeln für 2025 und 2026:
| AfA-Art | Baujahr / Bedingung | Jahresrate | Gesamtdauer | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Linear 3 % | Neubau ab 01.01.2023 | 3 % | 33 Jahre | Neue Regel seit Wachstumschancengesetz. Gebäude muss neu sein (erstmals fertiggestellt nach 31.12.2022). |
| Linear 2 % | Baujahr 1925–2022 | 2 % | 50 Jahre | Standard-Abschreibung für bestehende Immobilien. Gilt für Kauf oder Fertigstellung zwischen 1925 und 2022. |
| Linear 2,5 % | Baujahr vor 1925 | 2,5 % | 40 Jahre | Ältere Gebäude haben etwas höhere Abschreibung. Immer noch linear. |
| Degressive 5 % | Baubeginn 01.10.2023 – 30.09.2029 | 5 % vom Restwert | Unbegrenzt (degressiv) | Massive Steuervergünstigung für Neubauten. Gilt auch für Sanierungen. Der Vorteil ist enorm in den ersten Jahren. |
| Sonder-AfA 5 % | Fördergebäude (KfW), max. 4 Jahre | 5 % (zusätzlich zu Linear) | 4 Jahre | Max. 5.200 €/m² Baukosten (oder 4.000 €/m² für Wohnungen in bestimmten Fördermaßnahmen). Massivster Steuervorteil kurzfristig. |
Was bedeutet das für Dich?
Wenn Du einen Neubau nach 2023 kaufst oder baust, profitierst Du von der 3%-Abschreibung. Das ist schon besser als vorher. Aber wenn Dein Neubau zwischen Oktober 2023 und September 2029 fertig wird und Du es von Anfang an vermietest, kannst Du die degressive 5%-Abschreibung nutzen – und das ist ein großer Unterschied.
Beispielrechnung für einen Neubau über 500.000 €:
| Jahr | Degressive 5 % (vom Restwert) | Linear 3 % (vom Ursprungswert) | Vorteil/Jahr Degressive |
|---|---|---|---|
| 1 | 25.000 € | 15.000 € | + 10.000 € |
| 2 | 23.750 € | 15.000 € | + 8.750 € |
| 3 | 22.563 € | 15.000 € | + 7.563 € |
| 4 | 21.434 € | 15.000 € | + 6.434 € |
| 5 | 20.362 € | 15.000 € | + 5.362 € |
| 10 | 14.780 € | 15.000 € | – 220 € |
In den ersten fünf Jahren sparst Du mit der degressiven Methode etwa 38.000 € an zusätzlicher AfA. Bei Deinem Steuersatz (42 %) bedeutet das: rund 16.000 € weniger Steuern in den ersten fünf Jahren. Das ist nicht klein.
Aber Vorsicht: Diese Degressiv-Option ist an Bedingungen geknüpft und an eine korrekte Anmeldung im Jahr des Kaufs / der Fertigstellung. Viele Vermieter wissen gar nicht, dass diese Option für sie offen steht.
Spekulationssteuer – §23 EStG und die 10-Jahres-Frist
Hier wird es ernst. Wenn Du Deine Immobilie verkaufst, wird der Gewinn besteuert – es sei denn, Du erfüllst eine Ausnahmeregelung. Das Einkommensteuergesetz unterscheidet streng zwischen privater Veräußerung (steuerfrei) und spekulativem Handel (steuerpflichtig).
Die 10-Jahres-Frist: Wenn Du eine Immobilie mindestens 10 Jahre hältst, ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei. Das ist nicht verhandelbar. Kaufdatum + 10 Jahre = Steuerfrei. Punkt.
Die Ausnahme – Eigennutzung: Hier wird es tückisch. Wenn Du die Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Jahren davor selbst genutzt hast (mindestens 1 Tag = 2 Tage reicht!), ist der Gewinn ebenfalls steuerfrei. Das heißt nicht, dass Du dort wohnen musst. Es zählt, dass die Immobilie Dein Privatvermögen war und nicht vermietet.
Szenarien:
- Du kaufst 2020, vermietest 2020–2022, ziehst 2023 selbst ein, verkaufst 2024: Steuerfrei. Du hattest es 2023, 2022 und 2024 im Privatvermögen oder selbst genutzt.
- Du kaufst 2020, vermietest durchgehend bis 2030, verkaufst 2031: Steuerfrei. 11 Jahre Haltedauer überschreitet die 10-Jahres-Frist.
- Du kaufst 2020, vermietest 2020–2025, verkaufst 2025: Steuerpflichtig. Nur 5 Jahre Haltedauer, keine durchgehende Eigennutzung in den letzten 3 Jahren.
Die Freigrenze: Es gibt noch eine kleine Erleichterung. Gewinne bis 1.000 € sind steuerfrei (seit 2024 erhöht von 600 €). Das bedeutet: Wenn Du mit 800 € Gewinn verkaufst, zahlst Du keine Steuer. Bei 1.200 € Gewinn musst Du die ganzen 1.200 € versteuern.
Das Problem, das ich immer wieder sehe: Vermieter planen ihren Verkauf nicht. Sie vermag acht Jahre, wollen mit 70 absolvierend, verkaufen mit 8 Jahren Haltedauer und zahlen dann Spekulationssteuer auf einen Gewinn von vielleicht 200.000 €. Das hätte eine Planung vermieden.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer ist oft der erste Schock beim Immobilienkauf. Sie fällt direkt an und ist nicht absetzbar. Jedes Bundesland hat eine eigene Rate – und die Unterschiede sind erheblich.
| Bundesland | Grunderwerbsteuer-Satz (2026) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5,5 % |
| Hamburg | 5,5 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 5,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 5,0 % |
Beispiel: Du kaufst ein Haus für 400.000 € in Bayern. Grunderwerbsteuer: 14.000 €. Das gleiche Haus in Brandenburg: 26.000 €. Das sind 12.000 € Unterschied – nur wegen des Bundeslandes.
Und nein, das ist kein versteckter Hebel für Optimierung. Diese Steuer ist fällig, und Dein Steuerberater kann Dir nur helfen, die Grundlagen zu verstehen und sicherzustellen, dass die Behörde die richtige Bemessungsgrundlage nutzt. In seltenen Fällen (bei Schenkungen mit Auflagen oder bestimmten Gestaltungen) gibt es Spielraum – aber das ist die Ausnahme.
Immobilien-GmbH – Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?
Das ist die große Frage. Viele wohlhabende Vermieter mit mehreren Objekten fragen: Soll ich eine GmbH gründen?
Die Antwort ist nicht einfach, aber die Mathematik ist klar:
- Als Privatperson: Einkommensteuer bis 45 % (Top-Satz) plus Solidaritätszuschlag = bis zu 48,26 %.
- In einer GmbH: Körperschaftsteuer 15 % + Solidaritätszuschlag 5,5 % = 15,825 %. Wenn Du die Gewinne ausschüttest, zahlst Du Dein Einkommen plus Kapitalertragsteuer (26,375 %), aber: Das ist oft günstiger als direkte private Besteuerung.
Klingt verlockend – aber es gibt Fallstricke:
| Vorteile der Immobilien-GmbH | Nachteile der Immobilien-GmbH |
|---|---|
| Deutlich niedrigere Besteuerung auf Betriebsebene (15,825 %) | Gründungskosten (Notar, Eintrag: 800–1.500 €) |
| Thesaurierung möglich – Gewinne bleiben steuergünstiger in der GmbH | Laufende Kosten: Steuerberater, Jahresabschluss (2.000–4.000 €/Jahr) |
| Privatvermögen und Betriebsvermögen sind getrennt | Grunderwerbsteuer beim Übergang der Immobilie in die GmbH anfällig (teilweise) |
| Flexible Gewinnentnahme möglich | Aufspaltung zwischen Körperschaft- und Einkommensteuer bei Ausschüttung |
| Besserverdienende zahlen trotz höherer Komplexität insgesamt weniger | Sanierungsabschreibungen und bestimmte Vergünstigungen fallen weg |
Wann rechnet sich eine GmbH? Die klassische Faustregel: Ab etwa 50.000–80.000 € Netto-Mieteinnahmen pro Jahr kann eine Gründung sinnvoll sein. Darunter: Die Kosten und die Komplexität lohnen sich nicht. Danach: Der Steuervorteil wird immer attraktiver.
Aber Achtung: Beim Übergang Deiner bestehenden Immobilie in die GmbH zahlt die GmbH unter Umständen Grunderwerbsteuer als neue Käuferin – das kann teuer werden. Manche Steuerberater und Anwälte kennen Gestaltungen, die das vermeiden, aber die erfordern Planung vor der Gründung.
Denkmalimmobilien – Steuervorteile nach §7i EStG
Wenn Du eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie kaufst und sanierst, öffnet sich eine neue Steuerwelt. Das ist nicht für jeden – aber wenn es passt, sind die Vorteile erheblich.
Für Vermieter (§7i EStG):
- 8 Jahre à 9 % Sanierungskosten = 72 %
- 4 Jahre à 7 % Sanierungskosten = 28 %
- Summe: 100 % der Sanierungskosten in 12 Jahren
Das heißt: Wenn Du 200.000 € in die Sanierung eines Denkmals steckst, darfst Du über 12 Jahre insgesamt 200.000 € als Betriebsausgaben absetzen. Das ist nicht-linear, sondern verteilt, aber die Quote ist beachtlich.
Für Selbstnutzer (§10f EStG):
- 10 Jahre à 9 % Sanierungskosten = 90 %
Etwas weniger attraktiv, aber immer noch ein großer Steuervorteil für Deine eigene Altersvorsorge.
Das Falle: Denkmalimmobilien erfordern professionelle Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt. Nicht jede Sanierung qualifiziert. Und die Sanierungskosten müssen nachgewiesen werden. Das ist ein Projekt, bei dem Du einen Experten brauchst – nicht optional, sondern wirklich notwendig.
Grundsteuer nach der Reform 2025
Die Grundsteuerreform ist durch – und sie hat Auswirkungen auf Deine laufenden Kosten als Vermieter.
Kurz zusammengefasst: Die alte Grundsteuer basierte auf veralteten Einheitswerten. Die neue Grundsteuer (ab 2025, teilweise ab 2026 je nach Bundesland) basiert auf aktuellen Marktwerten oder Standardisiert für Fläche und Lage. Das bedeutet: Deine Grundsteuer wird neu berechnet.
Für Vermieter ist das wichtig zu verstehen: Die Grundsteuer ist eine Werbungskosten und reduziert Dein Netto-Mieteinnahmen. Wenn die Grundsteuer steigt, steigt auch der Puffer zu Steuern. Das ist nicht einfach eine zusätzliche Ausgabe – das ist etwas, das Deine Kalkulation verändert.
Dein Steuerberater sollte mit Dir die neuen Grundsteuer-Bescheide analysieren und ggf. auch Einspruch einreichen, wenn die Berechnung fehlerhaft ist. Das ist wichtiger denn je.
Worauf Du bei der Wahl Deines Immobilien-Steuerberaters achten solltest
Nicht jeder Steuerberater ist ein Immobilien-Experte. Das ist wichtig zu verstehen. Es gibt gute Allgemeiner – aber für Immobilien brauchst Du Spezialisierung.
Kriterium 1: Schwerpunkt Immobilien. Frag den Berater direkt: Wie viel Prozent Deiner Mandate sind Immobilienvermieter? Wenn die Antwort unter 30 % ist, ist das ein Zeichen, dass es nicht sein Kerngeschäft ist. Du brauchst jemanden, für den Immobilien alltäglich sind.
Kriterium 2: Erfahrung mit Deiner Situation. Vermieter eines Einfamilienhauses? Besitzer eines Apartment-Portfolios? Gründer einer Immobilien-GmbH? Denkmalbesitzer? Jeder dieser Wege hat Spezialwissen. Der Berater sollte mehrere dieser Situationen schon betreut haben.
Kriterium 3: Digitale Tools. Die besten Steuerberater heute arbeiten mit digitalen Plattformen. Das heißt: Datenübermittlung über sichere Portale, Online-Steuererklärung, digitale Dokumentation. Das spart Dir Zeit und Fehler.
Kriterium 4: Erreichbarkeit und Reaktion. Wenn Du eine Frage zur Vermietung hast, sollte Dein Berater in angemessener Zeit antworten – nicht nach zwei Wochen. Das ist ein Zeichen von Professionalität.
Kriterium 5: Aktive Beratung, nicht nur Compliance. Der beste Steuerberater identifiziert Chancen. Er sagt Dir nicht nur, was Du erklären musst – er sagt Dir auch, wie Du mehr sparen könntest. Das ist der Unterschied zwischen einem guten und einem großartigen Berater.
Was kostet ein Steuerberater für Immobilien?
Das ist eine berechtigte Frage – und die Antwort hängt stark von Deiner Situation ab.
| Leistung | Typische Kosten (StBVV-Orientierung) | Einflussfaktoren |
|---|---|---|
| Steuererklärung für Einzelimmobilie (Vermietung) | 300–600 € pro Jahr | Komplexität (Sanierung, Denkmal, GmbH = höher) |
| Steuererklärung für Portfolio (3–5 Immobilien) | 800–1.500 € pro Jahr | Anzahl Objekte, Verwaltungsaufwand, Dokumentation |
| Kaufberatung / Strukturierung | 1.000–3.000 € (einmalig) | Kaufpreis, Finanzierungsstruktur, Konsequenzen |
| GmbH-Gründung und erste Beratung | 2.000–5.000 € (einmalig + dann höhere laufende Kosten) | Komplexität der Übertragung, Notargebühren separat |
| Verkaufsberatung (Spekulationsfrist, Struktur) | 500–1.500 € (einmalig) | Gewinnprognose, Strategieoptionen |
Diese Kosten sind übrigens selbst Werbungskosten und reduzieren Dein zu versteuerndes Einkommen. Wenn Du in der Grenzsteuersatz von 42 % steckst, kostet Dich eine 500-Euro-Beratung tatsächlich nur 290 Euro (die restlichen 210 spart Du an Steuern).
Die echte Frage sollte nicht sein: “Kostet mich das?” Sondern: “Was spart mir das ein?” Ein guter Steuerberater für Immobilien rechnet sich oft im ersten Jahr.
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FAQ – Häufige Fragen zum Steuerberater für Immobilien
F: Brauche ich wirklich einen Steuerberater für eine einzelne Eigentumswohnung?
A: Das hängt ab von Deinem Steuersatz und der Komplexität. Wenn Du eine Etagenwohnung vermietest, monatliche Nebenkosten und wenig Sonderabschreibungen hast, könntest Du die Steuererklärung selbst machen. Aber: Viele Vermieter übersehen Werbungskosten (Versicherung, Kontoführung, Steuerberaterkosten selbst) und zahlen deshalb mehr Steuern als nötig. Eine erste Beratung kostet oft weniger als die Steuerersparnis. Das würde ich empfehlen.
F: Was kostet ein Steuerberater für Vermieter ungefähr?
A: Für eine einzelne vermietete Immobilie liegt die jährliche Gebühr meist zwischen 300 und 600 €, abhängig von Umfang und Komplexität. Bei mehreren Objekten eher 800–1.500 €. Hinzu kommen eventuell einmalige Gebühren für Kaufberatung oder Strukturierung. Dein Steuerberater sollte Dir ein transparentes Angebot geben können.
F: Kann ich Steuerberaterkosten für Immobilien absetzen?
A: Ja, vollständig. Die Gebühren an Deinen Steuerberater für die Beratung zur Vermietung sind Werbungskosten und reduzieren direkt Dein zu versteuerndes Einkommen. Das machen Sie sehr schnell wirtschaftlich.
F: Wann sollte ich den Steuerberater vor dem Kauf einschalten?
A: Idealerweise vor der Kaufvertragssignatur. Ein guter Berater kann Dir aufzeigen, wie die Kaufpreisaufteilung aussehen sollte, ob eine GmbH für Dich sinnvoll ist und wie die Finanzierung steuerlich optimal gestaltet wird. Das kann Dir später Tausende Euro sparen. Viele Käufer schalten den Berater erst nach dem Kauf ein – das ist zu spät für echte Optimierung.
F: Kann ich bei Denkmalimmobilien wirklich 100 % der Sanierungskosten absetzen?
A: Ja, als Vermieter: 8 Jahre à 9 % plus 4 Jahre à 7 % der Sanierungskosten. Das ist beachtlich. Aber die Voraussetzungen sind streng: Das Denkmal muss anerkannt sein, die Sanierung muss fachgerecht erfolgen (mit Beteiligung des Denkmalschutzes), und die Kosten müssen nachgewiesen sein. Das ist ein Projekt, bei dem Du professionelle Begleitung brauchst.
F: Lohnt sich eine Immobilien-GmbH schon bei zwei Objekten?
A: Eher nicht. Die Gründungskosten und die laufende Komplexität rechtfertigen sich erst ab einem bestimmten Einkommensniveau. Die Faustlinie ist: Netto-Mieteinnahmen über 50.000–80.000 € pro Jahr. Darunter sind die Einsparungen zu klein. Danach wächst der Vorteil sehr schnell.
F: Wie lange sollte ich eine Immobilie mindestens halten, um Spekulationssteuer zu vermeiden?
A: 10 Jahre. Das ist die 10-Jahres-Frist des §23 EStG. Kaufdatum + 10 Jahre = Verkaufsgewinn steuerfrei. Alternativ: Wenn Du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den zwei Jahren davor selbst genutzt hast, ist der Gewinn ebenfalls steuerfrei – aber das ist ein anderer Fall.
F: Welche Grunderwerbsteuer-Rates sind 2026 aktuell?
A: Das ist je Bundesland unterschiedlich. Bayern hat die niedrigste mit 3,5 %, Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein und Saarland die höchste mit 6,5 %. Der Unterschied ist nicht klein – beim 400.000-Euro-Haus macht das 12.000 € Unterschied aus. Das sollte bei Deiner Entscheidung mitbedenken.
F: Kann mein Steuerberater Einspruch gegen die Grundsteuer einlegen?
A: Ja, definitiv. Mit der neuen Grundsteuerreform 2025/2026 werden viele Bescheide fehlerhaft berechnet. Ein guter Steuerberater prüft Deinen Bescheid und legt Einspruch ein, wenn die Grundlagen falsch sind. Das kann Dir hunderte Euro pro Jahr sparen.
Maximilian Justus Müller von Baczko (M.Sc.)
Max beschäftigt sich bereits sein ganzes berufliches Leben mit der Findung von Mandanten und Mitarbeitern sowie der Optimierung und Gestaltung von Prozessen in Kanzleien.
Vor der Gründung der taxtify GmbH war er viele Jahre als Head of Marketing & Business Development bei einer der am schnellsten wachsenden Steuerberatungskanzleien Deutschlands aktiv.
Max ist gefragter Autor und Dozent in verschiedenen Fachzeitschriften zum Thema Kanzleimarketing und Kanzleientwicklung.
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