Spenden an gemeinnützige, kirchliche oder politische Organisationen kannst Du in Deiner Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen (§ 10b EStG). Damit reduzierst Du Dein zu versteuerndes Einkommen – und sparst Steuern.
Wie viel kannst Du absetzen?
Der Spendenabzug ist begrenzt auf:
- 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte, oder alternativ
- 4 ‰ der Summe aus Umsätzen und Löhnen/Gehältern (relevant für Unternehmer).
Spenden, die diese Grenzen übersteigen, gehen nicht verloren – sie werden als Spendenvortrag in das Folgejahr übertragen.
Beispiel
Anna hat 2026 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 €. Maximal absetzbar: 20 % × 60.000 = 12.000 €. Sie spendet 1.200 € an eine gemeinnützige Organisation. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % spart sie 420 € Steuern.
Sonderregeln für Parteien
Spenden an politische Parteien sind bevorzugt: 50 % der ersten 1.650 € (Ehepaare 3.300 €) werden direkt von der Steuerschuld abgezogen (§ 34g EStG). Darüber hinaus bis 1.650 € bzw. 3.300 € als Sonderausgabe.
Welche Empfänger sind begünstigt?
- Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen (e. V., gGmbH, Stiftung) mit Sitz in Deutschland oder EU/EWR.
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. Schulen, Universitäten).
- Anerkannte politische Parteien und Wählervereinigungen.
Nachweis – die Zuwendungsbestätigung
- Spenden bis 300 €: vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Spendenformular) reicht.
- Darüber: amtliche Zuwendungsbestätigung der empfangenden Organisation nötig. Seit 2017 reicht das digitale Format aus.
- Sachspenden: Wert und Zustand zum Spendenzeitpunkt belegen.
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Häufige Fragen
Zählen GoFundMe- oder Crowdfunding-Spenden? Nur, wenn der Empfänger eine gemeinnützige Organisation ist und eine Zuwendungsbestätigung ausstellt. Spenden direkt an Privatpersonen sind nicht abzugsfähig.
Wie trage ich Spenden in die Steuererklärung ein? In der Anlage Sonderausgaben, Zeile 5 ff., getrennt nach Empfängerart.