Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst Du, dass Deine Bank automatisch Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne abführt – bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags. Stand 2026: 1.000 € pro Person, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
So funktioniert es
Jede Bank, jeder Broker und jede Versicherung, bei der Du ein Wertpapier- oder Sparkonto führst, kann einen Freistellungsauftrag entgegennehmen. Du gibst an, bis zu welchem Betrag Deine Kapitalerträge dort steuerfrei bleiben sollen. Dabei darfst Du den Gesamtbetrag von 1.000 € (bzw. 2.000 €) auf mehrere Institute aufteilen – in Summe aber nicht überschreiten.
Beispiel
Du hast ein Depot bei Trade Republic, ein Tagesgeldkonto bei der ING und einen Sparplan bei der Sparkasse. Sinnvolle Aufteilung als Single:
- Trade Republic: 700 € (größter Teil der Kapitalerträge zu erwarten)
- ING: 200 €
- Sparkasse: 100 €
- Summe: 1.000 € – vollständig ausgeschöpft.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank zieht automatisch 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag (5,5 %) + ggf. 8–9 % Kirchensteuer ein. Du kannst Dir den zu viel gezahlten Betrag über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurückholen – aber das verzögert die Liquidität um bis zu zwei Jahre.
Was gehört zu den Kapitalerträgen?
- Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch)
- Dividenden & Ertragsausschüttungen aus ETFs/Fonds
- Realisierte Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds
- Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften
Wichtig zu beachten
- Steueridentifikationsnummer ist Pflicht, sonst lehnt die Bank den Freistellungsauftrag ab.
- Bei Ehepaaren muss der gemeinsame Freistellungsauftrag von beiden unterschrieben werden.
- Bei Trennung oder Scheidung sollte der gemeinsame Auftrag widerrufen und neu gestellt werden.
- Der Freistellungsauftrag gilt unbefristet – bis Du ihn änderst oder widerrufst.
Wer prüft das?
Banken melden alle erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wer mehr als 1.000 € (bzw. 2.000 €) freistellt, fällt sofort auf – das Finanzamt fragt nach und kassiert die zu viel freigestellte Steuer nach.
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Häufige Fragen
Lohnt sich der Freistellungsauftrag auch bei kleinen Beträgen? Ja – jeder Cent Zinsertrag, der unter den Pauschbetrag passt, sollte freigestellt werden, sonst zahlst Du unnötig Vorabsteuer.
Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag? Üblicherweise im Online-Banking unter „Service > Steuern” oder per Formular der Bank.