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Freistellungsauftrag 2026 – Sparer-Pauschbetrag nutzen

Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst Du, dass Deine Bank automatisch Abgeltungsteuer (25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer) auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne abführt – bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags. Stand 2026: 1.000 € pro Person, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare.

So funktioniert es

Jede Bank, jeder Broker und jede Versicherung, bei der Du ein Wertpapier- oder Sparkonto führst, kann einen Freistellungsauftrag entgegennehmen. Du gibst an, bis zu welchem Betrag Deine Kapitalerträge dort steuerfrei bleiben sollen. Dabei darfst Du den Gesamtbetrag von 1.000 € (bzw. 2.000 €) auf mehrere Institute aufteilen – in Summe aber nicht überschreiten.

Beispiel

Du hast ein Depot bei Trade Republic, ein Tagesgeldkonto bei der ING und einen Sparplan bei der Sparkasse. Sinnvolle Aufteilung als Single:

  • Trade Republic: 700 € (größter Teil der Kapitalerträge zu erwarten)
  • ING: 200 €
  • Sparkasse: 100 €
  • Summe: 1.000 € – vollständig ausgeschöpft.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Die Bank zieht automatisch 25 % Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag (5,5 %) + ggf. 8–9 % Kirchensteuer ein. Du kannst Dir den zu viel gezahlten Betrag über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurückholen – aber das verzögert die Liquidität um bis zu zwei Jahre.

Was gehört zu den Kapitalerträgen?

  • Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch)
  • Dividenden & Ertragsausschüttungen aus ETFs/Fonds
  • Realisierte Kursgewinne aus Aktien, ETFs und Fonds
  • Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften

Wichtig zu beachten

  • Steueridentifikationsnummer ist Pflicht, sonst lehnt die Bank den Freistellungsauftrag ab.
  • Bei Ehepaaren muss der gemeinsame Freistellungsauftrag von beiden unterschrieben werden.
  • Bei Trennung oder Scheidung sollte der gemeinsame Auftrag widerrufen und neu gestellt werden.
  • Der Freistellungsauftrag gilt unbefristet – bis Du ihn änderst oder widerrufst.

Wer prüft das?

Banken melden alle erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wer mehr als 1.000 € (bzw. 2.000 €) freistellt, fällt sofort auf – das Finanzamt fragt nach und kassiert die zu viel freigestellte Steuer nach.

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Häufige Fragen

Lohnt sich der Freistellungsauftrag auch bei kleinen Beträgen? Ja – jeder Cent Zinsertrag, der unter den Pauschbetrag passt, sollte freigestellt werden, sonst zahlst Du unnötig Vorabsteuer.

Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag? Üblicherweise im Online-Banking unter „Service > Steuern” oder per Formular der Bank.

Rechtlicher HinweisDie Inhalte unserer Lexikon-Einträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für eine verbindliche Beratung wende Dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: Mai 2026.
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels stellen die persönliche Meinung des Autors dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jede Handlung, die Du auf Grundlage dieser Inhalte vornimmst, erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine verbindliche Einschätzung Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt Deines Vertrauens.Bei der Verwendung verschiedener Tools, solltest Du in jedem Fall das Thema Datenschutz im Blick behalten.
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