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E-Bilanz — Pflicht, Format & Prozess für Unternehmen

Definition: Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der Bilanz und GuV ans Finanzamt im XBRL-Format. Pflicht seit 2013 für alle bilanzierenden Unternehmen — GmbHs, AGs, eingetragene Kaufleute und größere Selbstständige. Übermittlung über ELSTER, DATEV oder vergleichbare Software.

Was bedeutet E-Bilanz?

Was ist XBRL? eXtensible Business Reporting Language — ein internationaler Standard für strukturierte Finanzdaten. Jede Bilanzposition bekommt einen eindeutigen “Tag” (z. B. de-gaap-ci:bs.ass.fixAss.tan für Sachanlagen). Das Finanzamt kann die Daten direkt automatisiert prüfen, mit Vorjahren vergleichen, Plausibilität checken.

Wer braucht keine E-Bilanz? EÜR-Macher (Freiberufler, kleine Selbstständige mit Umsatz <800.000 € und Gewinn <80.000 €), Kleinstgewerbetreibende ohne Bilanzierungspflicht, Land- und Forstwirte unter bestimmten Voraussetzungen. Frist: Bis zum 31.7. des Folgejahres (regulär) bzw. 28./29.2. des übernächsten Jahres (mit Steuerberater = Beraterquote, § 149 AO). Verspätung führt zu Verspätungszuschlägen.

Praxisbeispiel

Eine kleine GmbH bilanziert zum 31.12.2026. Steuerberater erstellt die handelsrechtliche Bilanz und überträgt sie via DATEV ins XBRL-Format. Vor Übermittlung kontrolliert er Konten-Mappings (welches GmbH-Konto entspricht welchem XBRL-Tag?) — meist ist das standardisiert via SKR03 oder SKR04. Übermittlung bis 28.2.2028 (Beraterquote). Kosten für E-Bilanz isoliert: 80–250 €.

Verwandte Begriffe im Steuer-Lexikon

Rechtlicher HinweisDie Inhalte unserer Lexikon-Einträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für eine verbindliche Beratung wende Dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: Mai 2026.
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