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Bilanz 2026 – Aufbau, Pflicht & Abgrenzung zur EÜR

Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) eines Unternehmens. Sie ist Teil des Jahresabschlusses und Pflicht für alle Kaufleute nach § 238 HGB.

Aufbau

Aktiva (Vermögen) Passiva (Kapital/Schulden)
Anlagevermögen
· Immaterielle Vermögensgegenstände
· Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, BGA)
· Finanzanlagen
Eigenkapital
· Gezeichnetes Kapital
· Kapital- und Gewinnrücklagen
· Bilanzgewinn/-verlust
Umlaufvermögen
· Vorräte
· Forderungen aus L&L
· Wertpapiere, Kassenbestand
Rückstellungen
Verbindlichkeiten (Banken, Lieferanten)
Rechnungsabgrenzungsposten

Bilanzsumme der Aktiva = Bilanzsumme der Passiva (Bilanzgleichung).

Wer muss bilanzieren?

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG): immer bilanzpflichtig (§ 264 HGB).
  • Personengesellschaften und Einzelkaufleute: bilanzpflichtig nach HGB ab Eintragung als Kaufmann.
  • Freiberufler: nie bilanzpflichtig, immer EÜR möglich (unabhängig vom Umsatz).
  • Gewerbetreibende ohne HGB-Pflicht: bilanzpflichtig nach § 141 AO bei Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € (Stand 2026, seit Wachstumschancengesetz).

Bilanz oder EÜR?

Unter der Schwelle reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Einnahmen minus Ausgaben, ohne aufwendige Buchhaltung. Vorteile der EÜR: weniger Aufwand, keine Bestandsbewertung. Nachteile: weniger Steuergestaltungsspielraum.

Bilanzposten verstehen

  • AfA (Abschreibungen) reduzieren das Anlagevermögen jahresweise.
  • Rückstellungen sind Verbindlichkeiten dem Grunde nach – Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss (z. B. Steuern, Pensionen, drohende Verluste).
  • Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) verteilen Aufwand/Ertrag zeitanteilig (z. B. Versicherungsprämie, die ins Folgejahr reicht).

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Häufige Fragen

Wie lange muss ich die Bilanz aufbewahren? 10 Jahre (§ 257 HGB).

Muss die Bilanz veröffentlicht werden? Ja – Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz im Unternehmensregister offenlegen (größenabhängig in voller oder verkürzter Form).

Rechtlicher HinweisDie Inhalte unserer Lexikon-Einträge dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Für eine verbindliche Beratung wende Dich an einen zugelassenen Steuerberater. Stand: Mai 2026.
Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels stellen die persönliche Meinung des Autors dar und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige fachliche Beratung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Jede Handlung, die Du auf Grundlage dieser Inhalte vornimmst, erfolgt auf eigene Verantwortung. Für eine verbindliche Einschätzung Deiner individuellen Situation wende Dich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt Deines Vertrauens.Bei der Verwendung verschiedener Tools, solltest Du in jedem Fall das Thema Datenschutz im Blick behalten.
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