Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) eines Unternehmens. Sie ist Teil des Jahresabschlusses und Pflicht für alle Kaufleute nach § 238 HGB.
Aufbau
| Aktiva (Vermögen) | Passiva (Kapital/Schulden) |
| Anlagevermögen · Immaterielle Vermögensgegenstände · Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, BGA) · Finanzanlagen |
Eigenkapital · Gezeichnetes Kapital · Kapital- und Gewinnrücklagen · Bilanzgewinn/-verlust |
| Umlaufvermögen · Vorräte · Forderungen aus L&L · Wertpapiere, Kassenbestand |
Rückstellungen Verbindlichkeiten (Banken, Lieferanten) Rechnungsabgrenzungsposten |
Bilanzsumme der Aktiva = Bilanzsumme der Passiva (Bilanzgleichung).
Wer muss bilanzieren?
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG): immer bilanzpflichtig (§ 264 HGB).
- Personengesellschaften und Einzelkaufleute: bilanzpflichtig nach HGB ab Eintragung als Kaufmann.
- Freiberufler: nie bilanzpflichtig, immer EÜR möglich (unabhängig vom Umsatz).
- Gewerbetreibende ohne HGB-Pflicht: bilanzpflichtig nach § 141 AO bei Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 € (Stand 2026, seit Wachstumschancengesetz).
Bilanz oder EÜR?
Unter der Schwelle reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Einnahmen minus Ausgaben, ohne aufwendige Buchhaltung. Vorteile der EÜR: weniger Aufwand, keine Bestandsbewertung. Nachteile: weniger Steuergestaltungsspielraum.
Bilanzposten verstehen
- AfA (Abschreibungen) reduzieren das Anlagevermögen jahresweise.
- Rückstellungen sind Verbindlichkeiten dem Grunde nach – Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss (z. B. Steuern, Pensionen, drohende Verluste).
- Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) verteilen Aufwand/Ertrag zeitanteilig (z. B. Versicherungsprämie, die ins Folgejahr reicht).
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Häufige Fragen
Wie lange muss ich die Bilanz aufbewahren? 10 Jahre (§ 257 HGB).
Muss die Bilanz veröffentlicht werden? Ja – Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz im Unternehmensregister offenlegen (größenabhängig in voller oder verkürzter Form).