Was kostet ein Steuerberater? – Orientierung für Unternehmer

Die Kosten für einen Steuerberater hängen von der StBVV, Pauschalen und individuellen Vereinbarungen ab. Für eine GmbH mit 500.000 € Umsatz liegen sie bei etwa 8.000 € pro Jahr – mit Mitarbeitenden entsprechend höher. Unternehmer profitieren neben klaren Zahlen vor allem von Haftungssicherheit, steuerlicher Optimierung und mehr Zeit fürs Kerngeschäft.

Als Unternehmer willst Du planbar und rechtssicher arbeiten. Ein Steuerberater hilft Dir dabei – fachlich, organisatorisch und in der Haftung. Doch was kostet das konkret? Die Antwort hängt von der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), möglichen Pauschalen und individuellen Vereinbarungen ab. In Teil 1 lernst Du die StBVV kennen und siehst eine Beispielrechnung auf Basis der Mittelgebühr.

Was regelt die StBVV – und warum ist sie wichtig?

Die Steuerberatervergütungsverordnung legt für typische Leistungen (z. B. Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) Gebührenrahmen fest. Grundlage sind meist Gegenstandswerte wie Umsatz, Gewinn oder Bilanzsumme. Abgerechnet wird innerhalb eines Korridors von Mindest- bis Höchstsatz; häufig verwenden Kanzleien die Mittelgebühr als fairen, marktüblichen Ansatz.

Wie sieht eine StBVV-Beispielrechnung aus?

Beispiel: Kapitalgesellschaft (GmbH) mit 500.000 € Umsatz, 400.000 € Ausgaben, 100.000 € Bilanzsumme, 0 Mitarbeiter, Abrechnung zur Mittelgebühr (StBVV, Stand Juli 2025).

Monatliche Leistungen

  • Buchführung: 358,40 € pro Monat
  • Lohnbuchführung: 0,00 € (im Beispiel keine Mitarbeitenden)

Summe monatlich: 358,40 €

Jährliche Leistungen

  • Bilanz & GuV: 1.602,50 €
  • Umsatzsteuererklärung: 586,80 €
  • Gewerbesteuererklärung: 591,15 €
  • Körperschaftsteuererklärung: 844,50 €
  • Prüfung von Steuerbescheiden: 57,50 €
  • Auslagenpauschale: 20,00 €

Summe jährlich: 3.702,45 €

Was ergibt das pro Jahr insgesamt?

  • Monatliche Buchführung: 358,40 € × 12 = 4.300,80 €
  • Jahrespaket gesamt: 3.702,45 €

Gesamt ohne Lohn: rund 8.003,25 € pro Jahr

Damit hast Du eine belastbare Orientierung, was eine durchschnittlich komplexe GmbH bei Abrechnung nach StBVV-Mittelgebühr kostet – ohne Lohnbuchhaltung. In Teil 2 siehst Du, wie sich Mitarbeitende, Pauschalen, individuelle Vereinbarungen und Auslagen auf die Gesamtkosten auswirken.

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Was kostet die Lohnbuchhaltung pro Mitarbeiter?

Mit Mitarbeitenden entstehen zusätzliche, separat abgerechnete Kosten für die Lohnbuchführung. In der Praxis haben sich folgende Richtwerte etabliert:

  • 20–30 € pro Mitarbeiter und Monat für Standardabrechnungen
  • 60–80 € einmalig pro Mitarbeiter für die Einrichtung/Anlage

Beispiel: 10 Mitarbeitende → 10 × 25 € = 250 € pro Monat, also 3.000 € pro Jahr; einmalige Anlage 10 × 70 € = 700 €.

Sonderfälle wie Baulohn, Pfändungen, KUG oder aufwändige Bescheinigungen können Zuschläge auslösen. Klare Leistungsgrenzen und Reaktionszeiten im Mandatsvertrag verhindern Missverständnisse.

Welche Rolle spielen Pauschalen?

Viele Kanzleien bieten feste Monatspauschalen an, die wiederkehrende Leistungen bündeln (z. B. Finanzbuchhaltung, Standard-Kommunikation, Jahreserklärungen). Vorteil ist hohe Planbarkeit; rechtlich gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf kann die Pauschale im Rahmen einer jährlichen Honorarprüfung angepasst werden. Grundlage der Kalkulation sind u. a. Buchungsvolumen, Belegqualität, Branche, Digitalisierungsgrad und Beratungsbedarf.

Wie funktionieren individuelle Vergütungsvereinbarungen?

Abweichend von der StBVV sind schriftliche Vergütungsvereinbarungen möglich, etwa auf Stunden- oder Projektbasis. Gängige Stundensätze zur Orientierung:

  • Partner: 250 €/h
  • Steuerberater: 200 €/h
  • Steuerfachangestellte (FiBu): 130 €/h
  • Lohnsachbearbeiter: 130 €/h

Solche Modelle eignen sich besonders für Sonderprojekte (z. B. Umwandlungen, komplexe Gestaltungen, Betriebsprüfungen), während Standardleistungen häufig nach StBVV oder in Pauschalen abgebildet werden.

Ist Abrechnung nach Buchungssätzen sinnvoll?

Bei der Finanzbuchhaltung rechnen einige Kanzleien je Buchungssatz ab. Das schafft eine direkte Kostenkopplung an das Belegvolumen, kann aber zu schwankenden Monatskosten führen. Häufig wird ein Hybrid gewählt: Mindestpauschale für Grundaufwände plus variabler Anteil je zusätzlichem Buchungssatz.

Welche Zusatzkosten werden oft vergessen?

  • DATEV-Leistungen (z. B. Unternehmen online, Belegtransfer): typischerweise 10–20 € pro Monat
  • Einrichtungskosten bei Mandatsstart (Datenübernahme, Kontenrahmen, Zugänge): einmalig, abhängig vom Umfang
  • Auslagen (Porto, Kopien etc.) nach StBVV: häufig gering, aber abrechenbar

Was bedeutet das in Summe pro Jahr?

Aufbauend auf Teil 1 (GmbH, 500.000 € Umsatz, Abrechnung nach StBVV-Mittelgebühr) liegt die Orientierung ohne Löhne bei rund 8.003,25 € pro Jahr. Mit 10 Mitarbeitenden kommen etwa 3.000 € jährlich für die Lohnabrechnung hinzu (plus einmalig 700 € bei Neueinrichtung), sodass sich die Gesamtsumme auf etwa 11.000 € pro Jahr erhöht. Bei höherem Buchungsvolumen, branchenspezifischen Anforderungen oder zusätzlichen Beratungsprojekten können die Kosten entsprechend steigen.

Fazit für Unternehmer

Die StBVV liefert eine belastbare Basis für die Kalkulation. Für die Praxis bieten Pauschalen und klare Stunden- bzw. Projektvereinbarungen zusätzliche Planbarkeit. Rechne für eine mittelgroße GmbH mit 500.000 € Umsatz je nach Personalstand und Komplexität mit etwa 8.000–11.000 € jährlich. Diese Investition zahlt sich durch Zeitersparnis, Haftungssicherheit und steuerliche Optimierung in den meisten Fällen aus.

FAQ – Häufige Fragen zu Steuerberaterkosten

Kann ich die Kosten für den Steuerberater steuerlich absetzen?

Ja. Für Unternehmen sind Steuerberaterkosten in der Regel Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

Was ist wirtschaftlich sinnvoll: StBVV, Pauschale oder Stundenhonorar?

Für wiederkehrende Standardleistungen schafft eine Pauschale Planbarkeit. StBVV bildet klassische Tätigkeiten transparent ab. Stunden-/Projektvereinbarungen sind ideal für Sonderfälle. Viele Unternehmen nutzen eine Kombination.

Wie beeinflusse ich die Kosten aktiv?

Saubere, digitale Belegführung, feste Übergabetermine, klare Zuständigkeiten und definierte Kommunikationswege reduzieren Rückfragen und damit Aufwand. Vereinbare außerdem, was inklusive ist und was als Zusatzleistung gilt.

Warum schwanken die Kosten zwischen Kanzleien?

Unterschiede in Spezialisierung, Digitalisierungsgrad, Qualitätsstandards und Service-Level wirken sich auf Honorare aus. Vergleiche deshalb nicht nur Preise, sondern auch Leistungsumfang und Reaktionszeiten.

Wie plane ich die Lohnkosten realistisch?

Setze pro Mitarbeiter 20–30 € monatlich für Standardabrechnungen an und 60–80 € einmalig bei Neueinrichtung. Prüfe Zuschläge für Sonderfälle (z. B. Baulohn, Pfändungen). Lege alles transparent im Mandatsvertrag fest.

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Maximilian Justus Müller von Baczko