Die Entscheidung zwischen Kanzleikauf und Neugründung ist eine der wichtigsten in Deiner Karriere als Steuerberater. Beide Wege haben klare Vor- und Nachteile, und die richtige Wahl hängt von Deiner finanziellen Situation, Deiner Risikobereitschaft und Deinen langfristigen Zielen ab. Dieser Vergleich hilft Dir bei der Entscheidung.
Inhaltsverzeichnis
Option 1: Eigene Kanzlei gründen
Vorteile der Neugründung
Du startest mit einem weißen Blatt: Keine übernommenen Prozesse, keine veraltete Software, kein Mandantenstamm mit schwierigen Altlasten. Du gestaltest alles nach Deinen Vorstellungen – von der Positionierung über die Software bis zur Kanzleikultur. Die Gründungskosten sind vergleichsweise niedrig: 20.000 bis 50.000 Euro reichen für den Start. Und Du hast keine Verpflichtung, bestehende Mitarbeiter zu übernehmen.
Nachteile der Neugründung
Der größte Nachteil: Du startest ohne Mandanten und ohne Umsatz. Die Anlaufphase dauert typischerweise 6-12 Monate, bis die laufenden Kosten gedeckt sind. In dieser Zeit brauchst Du eine solide Liquiditätsreserve. Du musst Mandanten aktiv akquirieren, was für viele Steuerberater ungewohnt ist. Und Du hast anfangs kein Team, das Dir Routinearbeiten abnimmt.
Option 2: Bestehende Kanzlei kaufen
Vorteile des Kanzleikaufs
Der größte Vorteil: Vom ersten Tag an hast Du einen bestehenden Mandantenstamm und damit planbaren Umsatz. Oft übernimmst Du auch eingearbeitete Mitarbeiter, funktionierende Prozesse und einen etablierten Standort. Die Banken finanzieren Kanzleiübernahmen bereitwilliger als Neugründungen, weil der Cashflow bereits nachgewiesen ist.
Nachteile des Kanzleikaufs
Der Kaufpreis liegt typischerweise bei 80 bis 120 Prozent des Jahresumsatzes. Bei einer Kanzlei mit 300.000 Euro Umsatz zahlst Du also 240.000 bis 360.000 Euro. Dazu kommt das Risiko der Mandantenabwanderung: Erfahrungsgemäß verlieren Kanzleien bei einem Inhaberwechsel 10 bis 30 Prozent der Mandanten, wenn die Übergabe nicht gut geplant ist. Außerdem übernimmst Du möglicherweise veraltete Technik, ungünstige Mietverträge oder schwierige Personalstrukturen.
Option 3: Kanzleiverbund beitreten
Eine dritte Möglichkeit ist der Beitritt zu einem Kanzleiverbund. Du bleibst selbstständig, profitierst aber von einer gemeinsamen Marke, zentralem Marketing, Einkaufsvorteilen und dem Wissensaustausch mit anderen Kanzleiinhabern. Die Kosten sind geringer als bei einer Übernahme, und Du bekommst Unterstützung beim Aufbau. Dafür gibst Du einen Teil Deiner unternehmerischen Freiheit auf.
Finanzierung: So stemst Du den Start
Für eine Neugründung reichen oft Eigenkapital und ein kleiner KfW-Gründerkredit. Für einen Kanzleikauf brauchst Du typischerweise 20 bis 30 Prozent Eigenkapital, den Rest finanziert die Bank. KfW-Kredite bieten günstige Konditionen mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Viele Verkäufer akzeptieren auch Ratenzahlung über 3 bis 5 Jahre, gekoppelt an die tatsächliche Mandantenübernahme – das reduziert Dein Risiko erheblich.
Due Diligence beim Kanzleikauf
Bevor Du eine Kanzlei kaufst, prüfe gründlich: Mandantenstruktur und Altersverteilung (ein Stamm mit überwiegend älteren Mandanten schrumpft), Umsatzentwicklung der letzten 3 bis 5 Jahre, Mitarbeiterverträge und Kündigungsfristen, Mietvertrag und Konditionen, IT-Zustand und anstehende Investitionen und den Anteil des Inhabers am Mandantenkontakt (hohe Inhaberabhängigkeit = hohes Abwanderungsrisiko).
Entscheidungshilfe: Was passt zu Dir?
Gründe neu, wenn Du wenig Startkapital hast, eine klare Positionierung im Kopf hast, gerne akquirierst und volle Gestaltungsfreiheit willst. Kaufe eine Kanzlei, wenn Du Startkapital oder Finanzierung hast, schnell profitabel arbeiten willst, ein bestehendes Team übernehmen möchtest und das Risiko der Anlaufphase vermeiden willst.
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Ein Kauf bringt sofort Mandanten und Umsatz, kostet aber 80-120 Prozent des Jahresumsatzes. Eine Neugründung ist günstiger und flexibler, aber du startest ohne Mandantenstamm.
Typisch: 20-30 Prozent Eigenkapital plus Bankkredit. KfW-Gründerkredite bieten günstige Konditionen. Viele Verkäufer akzeptieren Ratenzahlung über 3-5 Jahre, gekoppelt an die Mandantenübernahme.
Die Due Diligence umfasst: Mandantenstruktur, Umsatzentwicklung der letzten 3-5 Jahre, Mitarbeiterverträge, Mietvertrag, IT-Zustand und Kündigungswahrscheinlichkeit von Schlüsselmandanten.