Als Unternehmer willst Du planbar und rechtssicher arbeiten. Ein Steuerberater hilft Dir dabei – fachlich, organisatorisch und in der Haftung. Doch was kostet das konkret? Die Antwort hängt von der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), möglichen Pauschalen und individuellen Vereinbarungen ab. In Teil 1 lernst Du die StBVV kennen und siehst eine Beispielrechnung auf Basis der Mittelgebühr.
Was regelt die StBVV – und warum ist sie wichtig?
Die Steuerberatervergütungsverordnung legt für typische Leistungen (z. B. Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen) Gebührenrahmen fest. Grundlage sind meist Gegenstandswerte wie Umsatz, Gewinn oder Bilanzsumme. Abgerechnet wird innerhalb eines Korridors von Mindest- bis Höchstsatz; häufig verwenden Kanzleien die Mittelgebühr als fairen, marktüblichen Ansatz.
Wie sieht eine StBVV-Beispielrechnung aus?
Beispiel: Kapitalgesellschaft (GmbH) mit 500.000 € Umsatz, 400.000 € Ausgaben, 100.000 € Bilanzsumme, 0 Mitarbeiter, Abrechnung zur Mittelgebühr (StBVV, Stand Juli 2025).
Monatliche Leistungen
- Buchführung: 358,40 € pro Monat
- Lohnbuchführung: 0,00 € (im Beispiel keine Mitarbeitenden)
Summe monatlich: 358,40 €
Jährliche Leistungen
- Bilanz & GuV: 1.602,50 €
- Umsatzsteuererklärung: 586,80 €
- Gewerbesteuererklärung: 591,15 €
- Körperschaftsteuererklärung: 844,50 €
- Prüfung von Steuerbescheiden: 57,50 €
- Auslagenpauschale: 20,00 €
Summe jährlich: 3.702,45 €
Was ergibt das pro Jahr insgesamt?
- Monatliche Buchführung: 358,40 € × 12 = 4.300,80 €
- Jahrespaket gesamt: 3.702,45 €
Gesamt ohne Lohn: rund 8.003,25 € pro Jahr
Damit hast Du eine belastbare Orientierung, was eine durchschnittlich komplexe GmbH bei Abrechnung nach StBVV-Mittelgebühr kostet – ohne Lohnbuchhaltung. In Teil 2 siehst Du, wie sich Mitarbeitende, Pauschalen, individuelle Vereinbarungen und Auslagen auf die Gesamtkosten auswirken.