Honoraroptimierung in Steuerkanzleien – Kennzahlen, Modelle und Umsetzung

Honoraroptimierung in der Steuerkanzlei bedeutet, Deine Leistungen klar zu bewerten, faire Preise zu kalkulieren und diese transparent zu kommunizieren. Mit den passenden Abrechnungsmodellen, einer konsequenten Weiterberechnung von Auslagen, stabilem Zahlungsfluss und regelmäßigem OPOS-Management steigerst Du nachhaltig Umsatzrendite und Produktivität pro Mitarbeiter. So arbeitest Du rentabel mit den Mandanten, die wirklich zu Deiner Kanzlei passen.
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Warum entscheidet Deine Honorarstruktur über die Wirtschaftlichkeit?

Vielleicht kennst Du das: Dein Terminkalender ist voll, Dein Team arbeitet zuverlässig – und trotzdem bleibt wirtschaftlich weniger übrig, als möglich wäre. Oft liegt das an veralteten oder zu niedrigen Honoraren, einem zu hohen Anteil wenig rentabler Mandate, unklaren Leistungsabgrenzungen, uneinheitlicher Abrechnung oder nicht konsequent geregelten Zahlungseingängen. Honoraroptimierung bedeutet, den Wert Deiner Leistung klar zu definieren, transparent zu kommunizieren und konsequent umzusetzen – mit dem Ziel, Deine Umsatzrendite und Deinen Umsatz pro Mitarbeiter nachhaltig zu steigern.

Welche Rolle spielt Deine Umsatzrendite?

Die Umsatzrendite zeigt Dir, wie viel vom Umsatz nach Abzug aller Kosten als Gewinn übrig bleibt. Kanzleien mit klaren Strukturen erreichen häufig 30–40 %, unter 25 % besteht meist Handlungsbedarf. Eine höhere Rendite gibt Dir mehr Spielraum für Investitionen, sorgt für Krisenfestigkeit und ermöglicht, dieselben Erträge mit weniger Arbeitslast zu erzielen.

Wie bewertest Du den Umsatzfaktor pro Mitarbeiter?

Der Umsatz pro Vollzeitkraft ist eine wichtige Kennzahl. Zielwert: mindestens 150.000 € Umsatz pro VZÄ, bei guter Organisation 180.000–200.000 €. Als Faustregel gilt: 2,5–3 × Bruttogehalt eines guten Mitarbeiters. Liegt der Wert deutlich darunter, kann das auf zu niedrige Honorare, ineffiziente Abläufe oder einen ungünstigen Mandantenmix hindeuten.

Wie setzt Du das 80/20-Prinzip in Deiner Mandantenauswahl um?

In den meisten Kanzleien erwirtschaftet ein kleiner Teil der Mandanten den Großteil des Umsatzes. Mit einer A/B/C-Kategorisierung – basierend auf Umsatz, Potenzial, Aufwand, Digitalisierungsgrad und Zahlungsmoral – setzt Du Deine Ressourcen gezielt ein und optimierst oder trennst Dich von unrentablen Mandaten.

Warum sind Zeiterfassung und Kostentransparenz für Dich entscheidend?

Eine lückenlose Zeiterfassung ist das Fundament jeder Kalkulation. Nur so erkennst Du Deckungsbeiträge pro Mandat und kannst Preisentscheidungen fundiert treffen. Achte außerdem darauf, alle Auslagen – insbesondere DATEV-Gebühren – konsequent weiterzubelasten, um Deine Rendite zu sichern.

Welche Stundensätze solltest Du klar kommunizieren?

  • Partner: 250 €/h
  • Steuerberater: 200 €/h
  • Steuerfachangestellte (Fibu): 130 €/h
  • Lohnsachbearbeiter: 130 €/h
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Welche Möglichkeiten hast Du für Honorar- und Angebotsmodelle?

  • StBVV – Mittelgebühr: Grundlage für Tätigkeiten innerhalb des Gebührenrahmens, Anpassung nach Komplexität und Umfang. Abweichungen schriftlich fixieren.
  • Pauschalhonorare: Gesetzlich mindestens 12 Monate gültig, jährliche Überprüfung.
  • Hybridmodelle: Pauschale + variabler Anteil (z. B. je Buchungssatz).
  • Abrechnung nach Buchungssätzen oder Lohnabrechnungen: 1,00–2,50 € pro Buchungssatz, Pauschalen pro Lohnabrechnung.
  • Zeitbasierte Abrechnung: Nach tatsächlichem Aufwand gemäß Stundensatz.

Wie sicherst Du Deine Liquidität und hältst offene Posten niedrig?

Die 1/12-Regelung (Jahreshonorar in 12 gleiche Monatsraten) kombiniert mit SEPA-Lastschrift sorgt für planbare Zahlungseingänge. Prüfe offene Posten regelmäßig und bearbeite sie konsequent, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.

FAQ

Müssen Pauschalen immer 12 Monate gelten? Ja, die gesetzliche Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.

Wie gehst Du mit DATEV-Kosten um? Berechne alle Auslagen konsequent weiter.

Wie oft solltest Du offene Posten prüfen? Mindestens monatlich.

Wann musst Du eine Abweichung von der StBVV schriftlich festhalten? Immer, wenn die Vergütung nicht nach der StBVV berechnet wird oder vom Gebührenrahmen abweicht.

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Maximilian Justus Müller von Baczko